2026 TCS Sydney Marathon presented by ASICS Challenge Terms and Conditions (German)
Download the App2026 TCS Sydney Marathon presented by ASICS Runkeeper Challenge (Allgemeine Bedingungen):
| Bezeichnung der Werbeaktion | Die „TCS Sydney Marathon presented by ASICS”-Challenge |
| Teilnahmeberechtigte Länder | Australien (ausgenommen South Australia), Japan, Vereinigte Staaten von Amerika (ausgenommen Rhode Island, Florida, New York, Puerto Rico, alle US- Territorien und Besitzungen sowie alle Militärstützpunkte im Ausland), Vereinigtes Königreich, Deutschland, Österreich, Dänemark, Irland, Finnland, Schweden, Frankreich, Niederlande und Spanien |
| Event | TCS Sydney Marathon presented by ASICS, Sonntag, 30. August 2026 in Sydney NSW Australien. Weitere Details finden Sie auf der Event-Website unter folgender Adresse: https://www.tcssydneymarathon.com/ |
| Aktionszeitraum | Beginn: 5. Juni 2026 00:01 AEST (4. Juni 2026 14:01 UTC) Ende: 20. Juni 2026 19:59 AEST (20. Juni 2026 09:59 UTC, 19. Juni 2026 23:59 HST) UND Für postalische Einsendungen muss die Post von ASICS bis zum 20. Juni 2026 13:59 AEST (19. Juni 2026 23:59 EST) erhalten werden Einsendungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht akzeptiert. |
| Website | https://runkeeper.com/challenge/TCSSydneyMarathonpresentedbyASICSChallenge |
| Veranstalter | ASICS Oceania Pty Ltd ABN: 59 003 091 389 6 Darling Street Marsden Park NSW 2765 AUSTRALIEN |
| Teilnahmeberechtigte Personen | Die Teilnahme an der Werbeaktion steht Einwohnern in allen teilnahmeberechtigten Ländern offen, die die Anforderungen der Teilnahmemethode erfüllen und die Volljährigkeit (oder älter) in ihrem Wohnsitzland oder -staat erreicht haben Zur Klarstellung: Einwohner Australiens, die an dieser Aktion teilnehmen, müssen 18 Jahre oder älter sein. Die Teilnahme an der Werbeaktion setzt die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, und personenbezogene Daten der Empfänger werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von ASICS verarbeitet. |
| Preisdetails | Es gibt 1 Preisgewinner. Hauptpreis: 1 x Teilnahme am Event – AUD 250 $ Hin- und Rückflug in der Economy-Klasse für zwei Personen nach Sydney ab ihrer nächstgelegenen Hauptstadt – bis zu einem Wert von AUD 6.120 $ Unterkunft (Mehrbettzimmer) in einem 4-Sterne-Hotel in Sydney – bis zu einem Wert von AUD 2.500 $ für den 28. August 2026 bis 31. August 2026 Reiseversicherung – bis zu einem Wert von AUD 1.000 $ Gesamt: bis zu AUD 9.870 $ |
| Gesamtzahl der Preise | 1 |
| Gesamtwert der Preise | Gesamtwert des Preispools (inkl. GST): AUD 9.870 $ |
| Teilnahmemethode | Zur Teilnahme müssen sich die Mitglieder/Nutzer anmelden und die Challenge mittels der ASICS Runkeeper-App abschließen. Die Teilnahme wird erst erfasst, nachdem die Challenge abgeschlossen wurde. Die Teilnahme ist kostenlos. ALTERNATIVE TEILNAHMEMÖGLICHKEITEN: Falls du deinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hast, kannst du auch an der Werbeaktion teilnehmen, indem du eine Karte mit den Maßen 3×5 Zoll in einem ordnungsgemäß frankierten Briefumschlag an folgende Anschrift schickst: ASICS Runner App Inc., 179 Lincoln Street, Boston, MA 02111. Die Karte muss deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer und die Betreffzeile „Runkeeper Sydney Marathon Challenge Sweepstakes Posteinsendungen müssen bis zum 26.06.19 um 23:59 Uhr (EST) eingegangen sein, um an der Verlosung teilzunehmen. Unleserliche, verspätete, verloren gegangene, unvollständige oder unverständliche Einsendungen sind nicht teilnahmeberechtigt. Posteinsendungen gelten als von der Person eingesandt, deren Name auf der Posteinsendung angegeben ist. |
| Maximale Anzahl der Teilnahmen | 1 Teilnahme pro Person Der Teilnehmer kann bei dieser Werbeaktion nur einen einzigen Preis gewinnen |
| Gewinnziehung | Die Gewinnziehung erfolgt nach dem Zufallsprinzip um 9:00 Uhr AEST am 23. Juni 2026 Ort der Ziehung: ASICS Oceania Pty Ltd ABN: 59 003 091 389 6 Darling Street Marsden Park NSW 2765 AUSTRALIEN |
| Benachrichtigung der Gewinner | Der Gewinner wird spätestens am 24. Juni 2026 per E-Mail benachrichtigt. |
| Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern | Der Gewinner des Preises wird hier veröffentlicht: https://www.asics.com/au/en-au/customer-service/terms-and-conditions/ ASICS-Website für Australien, bis 24. Juni 2026 |
| Gewinnziehung bei nicht beanspruchtem Preis | Falls der Gewinner den Preis nicht beansprucht, indem er nicht auf die Benachrichtigungs-E-Mail antwortet und das Preisberechtigungsformular nicht bis 23:59 Uhr AEST am 29. Juni 2026 abschließt, wird am 30. Juni 2026 um 8:00 Uhr AEST nach dem Zufallsprinzip eine Ersatzziehung durchgeführt. Ort der Ziehung: ASICS Oceania Pty Ltd ABN: 59 003 091 389 6 Darling Street Marsden Park NSW 2765 AUSTRALIEN |
| Benachrichtigung der Gewinner der Ersatzziehung | Der Gewinner der Ersatzziehung wird spätestens am 30. Juni 2026 per E-Mail benachrichtigt. |
| Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern der Ersatzziehung | Der Gewinner des nicht beanspruchten Preises wird hier veröffentlicht: Teilnahmebedingungen | ASICS Australien ASICS-Website für Australien, bis 30. Juni 2026 |
| Genehmigungshinweis | ASICS Oceania Pty Ltd hat gemäß lokalem Recht eine Genehmigung eingeholt, um diese Werbeaktion in Australien durchzuführen. TP 26/01191 |
Teilnahmebedingungen
- Informationen zur Teilnahme und Preisdetails sind Teil dieser Teilnahmebedingungen (Teilnahmebedingungen). Die Teilnahmebedingungen müssen in Verbindung mit dem Anhang gelesen werden. Der Anhang definiert die in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Terminologie. Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und dem Anhang hat der Anhang Vorrang. Die Teilnahme an dieser Werbeaktion gilt als Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen.
- Die Teilnahme steht nur rechtmäßigen Einwohnern der teilnahmeberechtigten Länder offen, die die Teilnahmemethode erfüllen. Direktoren, leitende Angestellte, das Management, Mitarbeiter, Lieferanten (einschließlich Preislieferanten) und Auftragnehmer (sowie die unmittelbaren Familienangehörigen von Direktoren, leitenden Angestellten, dem Management, Mitarbeitern, Lieferanten und Auftragnehmern) des Veranstalters und seiner verbundenen Körperschaften sowie der mit dieser Werbeaktion verbundenen Agenturen und Unternehmen, Mitarbeiter von ASICS-Büros im Allgemeinen, Onitsuka Tiger (einschließlich ihrer Mitarbeiter), ASICS-Botschafter und/oder Frontrunners im Allgemeinen, an der Entwicklung dieser Werbeaktion beteiligte Agenturen und andere an der Werbeaktion beteiligte Personen sind nicht berechtigt, an dieser Werbeaktion teilzunehmen und/oder von dieser Werbeaktion und ihrem Preis in irgendeiner Weise zu profitieren. Unmittelbare Familienangehörige sind: Ehegatte, Ex-Ehegatte, Kind oder Stiefkind (ob leiblich oder adoptiert), Elternteil, Stiefelternteil, Großelternteil, Stiefgroßelternteil, Onkel, Tante, Nichte, Neffe, Bruder, Schwester, Stiefbruder, Stiefschwester oder Cousin/Cousine ersten Grades. Um an der Werbeaktion teilnehmen zu können und den Preis zu erhalten, muss der Teilnehmer diese allgemeinen Teilnahmebedingungen vollständig einhalten, und durch die Annahme des Preises erklärt sich der Empfänger damit einverstanden, an diese allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Entscheidungen von ASICS gebunden zu sein, deren Entscheidungen in jeder Hinsicht bindend und endgültig sind. Dieselben Teilnahmevoraussetzungen gelten für den gewählten Reisebegleiter. Begleitpersonen unter 18 Jahren müssen ein beglaubigtes Schreiben mit elterlicher Genehmigung vorlegen.
- Die Werbeaktion wird während des Aktionszeitraums durchgeführt.
- Die jeweils angegebene Zeitzone bezieht sich auf den Staat bzw. das Territorium, wo der Veranstalter seinen Sitz hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Der Preis/die Preise sind im Abschnitt „Preise“ im Anhang näher beschrieben.
- Der Gesamtpreispool ist im Abschnitt „Gesamtwert der Preise“ des Zeitplans angegeben.
- Der Wert aller Preise ist in australischen Dollars angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Alle Preisbeträge in diesen Teilnahmebedingungen verstehen sich inklusive der australischen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Preise, die Reisen beinhalten, müssen zu den im Abschnitt „Preisdetails Wenn ein Gewinner Änderungen an den bestätigten Preisdetails vorschlägt, gehen diese Änderungen zu Lasten des/der Gewinner(s) und sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters oder des Drittanbieter-Reiseveranstalters zulässig.
- Sofern nicht anders angegeben, umfasst ein Reisepreis keine Reisedokumente, Mahlzeiten, nicht im Ticketpreis enthaltene Steuern, Transfers, Flüge, Unterkunft oder sonstige Kosten persönlicher Art. Alle hierin nicht ausdrücklich erwähnten Ausgaben sind nicht Teil des Preises und obliegen der alleinigen Verantwortung des Gewinners. Die Einhaltung von Gesundheitspass- oder sonstigen behördlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Preisgewinners und der Begleitperson, die mit ihm reist. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen führt dazu, dass die Teilnahme des Gewinners als ungültig gilt und der Teilnehmer sowie damit auch die Begleitperson den Preis verwirken. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Sicherheit, die Bedingungen oder andere Aspekte, die im Rahmen der Reise oder am Zielort auftreten können. Sollte der Gewinner und die Begleitperson nach Australien reisen, benötigen der Gewinner und die Begleitperson einen am Reisetag mindestens 6 Monate gültigen Reisepass; etwaig erforderliche Visa sowie Kranken- und Reiseversicherungen liegen in der Verantwortung des Gewinners. ASICS ist nicht verantwortlich, wenn dem Gewinner und/oder einer Begleitperson die Einreise in das Zielland verweigert wird oder sie aus dem Zielland ausgewiesen werden, weil sie Einreise- und Aufenthaltsbedingungen des Ziellandes nicht erfüllt haben oder im Verdacht stehen, diese nicht erfüllt zu haben, oder aufgrund einer anderen behördlichen Entscheidung. Der tatsächliche Einzelhandelswert des Reisepreises kann je nach Abflugort, Reisedaten und Tarif-/Preisschwankungen variieren. Wenn der tatsächliche Wert des Preises geringer ist als der angegebene ARV, wird die Differenz nicht ausgezahlt. Alle Reisearrangements müssen über den Sponsor oder einen vom Sponsor benannten Vertreter gebucht werden. Es können bestimmte Einschränkungen und Sperrdaten gelten. Der Gewinner des Reisepreises muss reisen, wenn und wie es vom Sponsor festgelegt wird, andernfalls kann der Reisepreis verfallen und ein alternativ zufällig ausgewählter Gewinner bestimmt werden.
- Der Veranstalter wird mit dem/den Gewinner/n zusammenarbeiten, um einen angemessenen Reiseversicherungsschutz auf den Namen des/der Gewinner/s zu arrangieren, und wird bis zu dem im Abschnitt „Details zu den Preisen Die Auswahl des Reiseversicherungsplans liegt im vernünftigen Ermessen des/der Gewinner/s. Die Einhaltung der Reiseversicherungsbedingungen und -anforderungen liegt in der Verantwortung des/der Gewinner/s. Im vollen gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Veranstalter keine Haftung für den Fall, dass die gewählte Reiseversicherungspolice in bestimmten Situationen keinen Versicherungsschutz bietet.
- Der Reisepreis unterliegt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Der Gewinner und, falls zutreffend, seine Begleitperson müssen bei allen Reisen im Rahmen des Preises gemeinsam reisen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Stornierungen, Verspätungen oder Umplanungen von Flügen; alle dadurch entstehenden Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunftskosten) liegen in der alleinigen Verantwortung des Gewinners.
- Wenn der Preisgewinner seine Verfügbarkeit zur Inanspruchnahme des Preises zu den angegebenen Terminen nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt und Datum bestätigt hat, gilt die Teilnahme des Preisgewinners als ungültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vorbehaltlich etwaiger Anweisungen der zuständigen Behörden eine weitere Ziehung zur Vergabe des Preises durchzuführen.
- Weder der Veranstalter noch mit dem Event verbundene Unternehmen oder Agenturen akzeptieren eine Verantwortung für die Stornierung oder Verzögerung des Events aus außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Gründen oder für eine Unfähigkeit des Gewinners, am angesetzten Termin an dem Event teilzunehmen.
- Falls ein Teil des Events aus beliebigem Grund aufgegeben, abgewandelt, abgesagt oder verschoben wird, gehen der Gewinner und, falls zutreffend, seine Begleitperson(en) nach Ermessen des Veranstalters aller Rechte an der Teilnahme an dem Event verlustig, und es werden für dieses Element des Preises weder Bargeld noch alternative Tickets als Ersatz zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung, Erstattung oder Ersetzung des Preises ist nicht zulässig.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, die Begleitbedingungen des Events einzuhalten.
- Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass aus ihren Preisgewinnen steuerliche Auswirkungen entstehen können, und sie sollten vor der Annahme ihres/ihrer Preis(e) unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige steuerliche Auswirkungen, die aus der Annahme eines Preises entstehen können. Sämtliche auf den Preis anfallenden Steuern oder Gebühren obliegen der alleinigen Verantwortung des Gewinners (falls der Gewinner in den USA ansässig ist, erhält er gegebenenfalls ein Formular des Typs 1099, das den tatsächlichen Wert des gewonnenen Preises widerspiegelt). Teilnehmer sind für alle Ausgaben verantwortlich, die ihnen bei der Teilnahme an der Werbeaktion entstehen, und werden nicht erstattet, unabhängig davon, ob sie die Werbeaktion gewinnen oder nicht.
- Die Teilnehmer müssen während des Aktionszeitraums die Teilnahmemethode befolgen, um an der Werbeaktion teilzunehmen. Die Nichteinhaltung führt zu einer ungültigen Einsendung. Der Veranstalter wird einen Teilnehmer nicht darüber informieren, wenn seine Einsendung als ungültig gilt.
- Als Teilnahmezeitpunkt gilt der Eingangszeitpunkt der Einsendung beim Veranstalter.
- Teilnehmer dürfen so oft teilnehmen wie maximal zulässig (falls anwendbar).
- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verspätete, verloren gegangene, verzögerte, unvollständige, auf unrichtige Weise eingereichte, beschädigte, unleserliche oder fehlgeleitete Einsendungen, Ansprüche oder Zuschriften, ob bedingt durch Unterlassung, Fehler, Veränderung, Manipulation, Löschung, Diebstahl, Zerstörung, Störung von Kommunikationsnetzen oder -medien oder anderweitig, einschließlich von Einsendungen, die aus beliebigem Grund nicht beim Veranstalter eingehen. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen von Benutzerfehlern, insbesondere (aber nicht ausschließlich) für angefallene Kosten. Schriftwechsel sind ausgeschlossen.
- Der/die Preis(e) wird/werden dem/den gemäß den Details zur Preisziehung durch Zufallsziehung ausgewählten gültigen Teilnehmer(n) zuerkannt. Die Gewinnchancen hängen von der Gesamtzahl der eingegangenen Einsendungen ab. Der Veranstalter kann zusätzliche Reserveteilnehmer ziehen (und diese der Reihe nach aufzeichnen). Im Falle einer ungültigen Einsendung oder eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers, oder wenn der Teilnehmer nicht berechtigt ist, den Preis anzunehmen, wird der Preis dem ersten gezogenen Reserveteilnehmer zugesprochen. Wenn der Preis dem gezogenen Teilnehmer nicht zugesprochen werden kann, setzt der Veranstalter diesen Vorgang fort, bis der Preis vergeben wurde.
- Der Gewinner muss bei der Ziehung nicht zugegen sein, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil festgelegt ist.
- Australische Gewinner mit Wohnsitz werden mit dem ersten Buchstaben des Vornamens, Nachnamen und Postleitzahl in Übereinstimmung mit dem Abschnitt “Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner” des Zeitplans veröffentlicht (falls zutreffend).
- Die Gewinner werden gemäß den Abschnitten Benachrichtigung der Gewinner und Benachrichtigung nicht abgeholter Gewinner (falls zutreffend) des Zeitplans benachrichtigt. Die Benachrichtigung der Gewinner gilt als erfolgt zu dem Zeitpunkt, der der späteren der folgenden Zeiten entspricht: dem Zeitpunkt, zu dem der Gewinner die tatsächliche Benachrichtigung vom Veranstalter erhält, oder zwei Werktage danach. Die Benachrichtigung enthält Informationen darüber, wie der/die Preis(e) eingelöst werden kann/können.
- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn er Preisgewinner nicht kontaktieren kann, die keine korrekten oder vollständigen Kontaktdaten angegeben haben. Wenn sich die Kontaktdaten eines Teilnehmers während des Aktionszeitraums ändern, ist es die Verantwortung des Teilnehmers, den Veranstalter zu benachrichtigen. Anfragen zur Änderung von Teilnahmeinformationen sind an den Veranstalter zu richten.
- Eine Bedingung für die Annahme eines Preises ist, dass der Gewinner alle Nutzungsbedingungen des Preises und die Anforderungen des Preislieferanten einhalten muss. Jeder Preis muss wie angegeben in Anspruch genommen werden, und es wird keine Entschädigung gezahlt, wenn ein Gewinner den Preis nicht wie angegeben nutzen kann.
- Durch die Teilnahme an und den Abschluss der ASICS Runkeeper-In-App-Challenge erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten, einschließlich des Namens und des Bundesstaats/Territoriums des/der Gewinner(s), auf ASICS.com veröffentlicht werden. Die persönlichen Informationen des Gewinners werden gemäß dem Abschnitt zur öffentlichen Bekanntgabe der Gewinner im Zeitplan (falls zutreffend) auf ASICS.com veröffentlicht. Der Gewinner und, falls zutreffend, seine Begleitperson müssen bei der Annahme des Preises in der Lage sein, einen Identitätsnachweis und einen Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes im teilnehmenden Land vorzulegen.
- Falls der/die Preis(e) nicht bis zu dem Zeitpunkt und Datum der Ziehung nicht abgeholter Preise, wie dem/den Gewinner(n) mitgeteilt, abgeholt wurde(n) und vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer staatlichen Lotterieagentur, kann der Veranstalter eine Ziehung nicht abgeholter Preise gemäß dem Abschnitt zur Ziehung nicht abgeholter Preise des Zeitplans durchführen (falls zutreffend). Für den Fall, dass die Ziehung nicht eingelöster Preise stattfindet, wird der Veranstalter versuchen, den/die Gewinner der Ziehung nicht eingelöster Preise gemäß dem Abschnitt „Benachrichtigung über die Ziehung nicht eingelöster Preise Wenn ein Preis nicht mehr verfügbar ist, kann der Veranstalter ihn vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde durch einen Preis mit gleichem oder höherem Wert ersetzen. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, mit der Bereitstellung des Preises verbundene Verwaltungskosten abzuziehen.
- Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Veranstalter alle Gewährleistungen, Zusicherungen oder Garantien („Gewährleistungen”) in Bezug auf die Aktion und etwaige Preise aus, einschließlich aller Gewährleistungen, die im Rahmen der Werbung oder Bewerbung der Aktion gemacht worden sein könnten. Die Durchführung der Werbeaktion oder die Bereitstellung von Preisen kann Dritte einschließen, und der Veranstalter gibt keine Garantien und schließt jede Haftung im Zusammenhang mit solchen Dritten, ihren Handlungen oder Unterlassungen aus. Durch die Teilnahme an der Werbeaktion entlässt der Teilnehmer den Veranstalter und seine verbundenen Körperschaften (einschließlich der Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter jedes einzelnen) von allen Klagen, Strafen, Haftungen, Ansprüchen oder Forderungen, die der Teilnehmer gegen den Veranstalter haben könnte oder die dem Veranstalter entstehen könnten, für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme oder dem Mitwirken des Teilnehmers an der Werbeaktion, dem Gewinnen oder Nicht-Gewinnen eines Preises oder der Nutzung oder Gestattung der Nutzung des Preises durch eine andere Person entstehen oder entstehen könnten, mit Ausnahme von Haftungen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können oder die einen Teil dieser Klausel nichtig oder nicht durchsetzbar machen würden.
- Falls dem Veranstalter trotz der vorangegangenen Klausel gemäß einem Gesetz, das eine gesetzlich nicht ausschließbare Gewährleistung oder Verbrauchergarantie in diesen Teilnahmebedingungen impliziert, eine Haftung gegenüber einem Teilnehmer erwächst, ist die Haftung des Veranstalters in Bezug auf die Werbeaktion auf entweder, nach Ermessen des Veranstalters, die Nachlieferung der zur Werbeaktion gehörenden Waren oder Dienstleistungen oder die Bezahlung der Kosten für die Nachlieferung dieser Waren oder Dienstleistungen beschränkt.
- Ohne dass das Vorgenannte dadurch eingeschränkt würde, haftet weder der Teilnehmer noch der Veranstalter dem jeweils anderen gegenüber in irgendeiner Weise für indirekte oder Folgeverluste oder -schäden, insbesondere entgangene Gewinne, Rufschäden, Minderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes oder entgangene Geschäftschancen. Der Gewinner und seine eventuelle Begleitperson übernehmen jegliche und alle mit der Teilnahme und der Einlösung des Preises verbundenen Risiken.
- Der Veranstalter und seine verbundenen Agenturen und Unternehmen haften nicht für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verluste während der Zustellung von Preisen.
- Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen eine bestimmte Teilnahme nicht akzeptieren, eine Teilnahme disqualifizieren oder die gesamte Werbeaktion jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Haftung gegenüber Teilnehmern abbrechen, vorbehaltlich schriftlicher Anweisungen einer Aufsichtsbehörde. Ohne dies einzuschränken, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Gültigkeit von Teilnahmen, Preisansprüchen und Teilnehmern zu überprüfen und jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der eine Teilnahme oder einen Preisanspruch einreicht, der irreführend oder nicht im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen ist, oder der den Teilnahmeprozess manipuliert oder verfälscht. Im Falle eines Verstoßes eines Gewinners gegen diese Teilnahmebedingungen verwirkt der Gewinner den Preis vollständig, und es wird kein Ersatz angeboten. Die Überprüfung liegt im Ermessen des Veranstalters, dessen Entscheidung endgültig ist. Das Versäumnis des Veranstalters, seine Rechte zu einem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.
- Preise oder nicht genutzte Teile eines Preises sind nicht übertragbar oder austauschbar und können nicht in bar ausgezahlt werden, vorbehaltlich schriftlicher Anweisungen einer Aufsichtsbehörde. Wenn ein Preis aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann der Veranstalter den Preis durch einen anderen Artikel von gleichem oder höherem Wert ersetzen, vorbehaltlich schriftlicher Anweisungen einer Aufsichtsbehörde. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schwankungen im Preiswert (einschließlich zwischen der Werbung für die Werbeaktion und dem Empfang des Preises).
- Im Falle eines Eingriffs durch externe Handlungen, Agierende oder Ereignisse, die die Fähigkeit des Veranstalters (oder einer an der Werbeaktion beteiligten Drittpartei) zur Durchführung der Werbeaktion an den Daten und in der Weise, die in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben sind, verhindert oder erheblich behindert, insbesondere Vandalismus, Naturkatastrophen, unabwendbaren Ereignissen, Bürgerunruhen, Streiks, Krieg und terroristischen Handlungen, werden die Pflichten des Veranstalters in Bezug auf die Werbeaktion für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt, und der Veranstalter kann die Werbeaktion zusätzlich, nach seinem uneingeschränkten Ermessen, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden, stornieren und zu denselben Bedingungen neu beginnen.
- Alle Teilnahmen werden Eigentum des Veranstalters. Als Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Werbeaktion stimmen die Teilnehmer zu, alle ihre Rechte an ihrer Teilnahme und allen damit verbundenen Inhalten an den Veranstalter abzutreten, einschließlich aller Urheber- oder sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Teilnahme und den damit verbundenen Inhalten. Ohne dies einzuschränken, kann der Veranstalter Teilnahmeinhalte für jeden und alle Zwecke, einschließlich kommerzieller Zwecke, verwenden. Sie gewährleisten, dass der Teilnahmeinhalt original, rechtmäßig und nicht irreführend ist und dass die Nutzung solcher Inhalte durch den Veranstalter keine Rechte Dritter verletzt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Sie als Urheber eingreichter Inhalte zu nennen, und kann anderweitig Handlungen vornehmen oder Unterlassungen begehen, die andernfalls eine Verletzung Ihrer moralischen Rechte als Urheber von Inhalten darstellen würden.
- Die Teilnehmer stimmen zu, dass der Veranstalter die im Zusammenhang mit dieser Werbeaktion bereitgestellten personenbezogenen Daten für die Zwecke der Durchführung der Werbeaktion und der Vergabe von Preisen verwendet, einschließlich gegenüber Dritten, die an der Werbeaktion beteiligt sind, und relevanten Behörden. Für diese Zwecke stimmen die Teilnehmer zu, dass der Veranstalter ihre personenbezogenen Daten in ihr Wohnsitzland und in andere Länder als das Wohnsitzland des Teilnehmers überträgt und/oder erhebt, speichert, verarbeitet und verwendet. Zusätzlich zu jeder Nutzung, die in der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters beschrieben sein kann, dürfen der Veranstalter einschließlich Dritter Ihre personenbezogenen Daten für einen unbestimmten Zeitraum, sofern nicht anders angegeben, für Werbe-, Marketing-, Öffentlichkeits-, Forschungs- und Profilierungszwecke verwenden, einschließlich der Zusendung elektronischer Nachrichten oder des Anrufs bei Ihnen
- Die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Werbeaktion bereitgestellt werden, erfolgt gemäß ASICS’ globaler Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link erhältlich ist: https://legal.asics.com/en-aop/legal/privacy-policy. Die Datenschutzrichtlinie enthält lokale Abweichungen, die die Datenschutzgesetze in den teilnahmeberechtigten Ländern einhalten und übernehmen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die von Empfängern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Sydney Marathon presented by ASICS Challenge bereitgestellt werden, wird ausschließlich für die Verwaltung der Werbeaktion und die Vergabe des Preises verwendet.
- Die Werbeaktion und diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht von New South Wales, Australien, dem Staat oder Territorium, in dem der Veranstalter seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Die Teilnehmer akzeptieren die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte und Schiedsgerichte dieses Staates oder Territoriums in Verbindung mit Streitigkeiten bezüglich der Werbeaktion.
- Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat können verwendet werden, um die Werbeaktion zu bewerben oder zu fördern. Durch die Teilnahme an der Werbeaktion erklären die Teilnehmer, dass die Werbeaktion in keiner Weise von Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat gesponsert, gebilligt oder verwaltet wird oder mit diesen in Verbindung steht, und entbinden Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat von jeder Haftung in Bezug auf diese Werbeaktion. Fragen, Kommentare oder Beschwerden bezüglich der Werbeaktion sollten an den Veranstalter und nicht an Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat gerichtet werden.
- Alle Ansprüche oder Beschwerden bezüglich dieser Werbeaktion sollten per E-Mail an AOP.CustomerService-Ecom@asics.com mitgeteilt werden. Bitte geben Sie deutlich Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname) und Kontaktdaten, den Namen der Werbekampagne und den Gegenstand der Beschwerde an. Die ASICS Compliance-Abteilung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Einwohner der Vereinigten Staaten:
- Anwendbares Recht / Haftungsbeschränkung. Alle Fragen und Probleme bezüglich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit dieser offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten der Teilnehmer, des Sponsors oder der freigestellten Parteien in Verbindung mit dem Gewinnspiel werden durch das interne Recht des Staates Kalifornien geregelt und ausgelegt, ohne dass Rechtswahlregeln oder kollisionsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung eines anderen Rechts herangezogen werden.
DURCH DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL ERKLÄRT SICH DER TEILNEHMER IM RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN DAMIT EINVERSTANDEN: (A) DASS ALLE STREITIGKEITEN, ANSPRÜCHE UND KLAGEGRÜNDE, DIE AUS DEM GEWINNSPIEL ODER EINEM VERGEBENEN PREIS ENTSTEHEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN, INDIVIDUELL UND OHNE RÜCKGRIFF AUF EINE SAMMELKLAGE BEIGELEGT WERDEN; (B) DASS ALLE ANSPRÜCHE, URTEILE UND AUSZEICHNUNGEN AUF DIE TATSÄCHLICH ANFALLENDEN DRITTPARTEIKOSTEN (FALLS VORHANDEN) BEGRENZT SIND UND ZEHN DOLLAR ($10,00) (USD) NICHT ÜBERSTEIGEN, WOBEI IN KEINEM FALL ANWALTSGEBÜHREN ZUGESPROCHEN ODER ERSTATTET WERDEN; (C) DASS KEIN TEILNEHMER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN EINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR STRAFSCHADENERSATZ, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE UND/ODER SONSTIGE SCHÄDEN ERHALTEN DARF, AUSSER FÜR TATSÄCHLICHE AUSLAGEN, DIE ZEHN DOLLAR ($10,00) (USD) NICHT ÜBERSTEIGEN, UND DER TEILNEHMER VERZICHTET HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUF ALLE RECHTE, SCHADENSERSATZ ZU ERHALTEN ODER EINE VERVIELFACHUNG DES SCHADENSERSATZES ZU VERLANGEN; UND (D) DASS DIE RECHTSMITTEL DER TEILNEHMER AUF EINEN ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ (FALLS VORHANDEN) BESCHRÄNKT SIND UND DER TEILNEHMER UNWIDERRUFLICH AUF DAS RECHT VERZICHTET, EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ ODER BILLIGKEITSRECHTLICHE MASSNAHMEN ZU BEANTRAGEN. IN EINIGEN RECHTSGEBIETEN SIND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ODER -AUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBIGEN REGELUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
- Streitbeilegung. Durch den Zugriff auf, das Durchsuchen von, das Erstellen eines Kontos auf oder die anderweitige Nutzung der Website des Sponsors (die „Website”), die Nutzung anderer Websites oder mobiler Anwendungen des Sponsors oder den Besuch der Geschäfte des Sponsors, den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen oder das Eingehen sonstiger Transaktionen oder Interaktionen mit dem Sponsor, einschließlich der Teilnahme an diesem Gewinnspiel, erklären Sie sich bereit, an die Bedingungen, SMS-Bedingungen, OneASICS™-Bedingungen, Cookie-Richtlinie und Datenschutzrichtlinie des Sponsors (zusammenfassend die „Bedingungen”) gebunden zu sein und diese einzuhalten. Wenn Sie nicht alle Bedingungen akzeptieren, müssen Sie die Nutzung der Website und alle anderen Interaktionen mit dem Unternehmen unverzüglich einstellen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie außerdem, dass Sie im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs verstehen und zustimmen, dass alle Streitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe zwischen Ihnen und dem Sponsor, die aus dem Gewinnspiel oder einem vergebenen Preis entstehen oder damit in Verbindung stehen, durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den Bedingungen beigelegt werden und Sie auf Ihr Recht verzichten, Ansprüche geltend zu machen oder an einer Sammelklage teilzunehmen.nehmen.
- Verbindliches Schiedsverfahren; Kein Sammelklageschutz.
HINWEIS: DIESE OFFIZIELLEN REGELN ENTHALTEN EINE STREITBEILEGUNGS- UND SCHIEDSKLAUSEL, EINSCHLIESSLICH EINES VERZICHTS AUF SAMMELKLAGEN, DER IHRE RECHTE GEMÄSS DIESEN OFFIZIELLEN REGELN UND IN BEZUG AUF STREITIGKEITEN, DIE SIE MIT ASICS HABEN KÖNNTEN, BEEINFLUSST. SIE KÖNNEN WIE NACHFOLGEND BESCHRIEBEN DEM VERBINDLICHEN INDIVIDUELLEN SCHIEDSVERFAHREN UND DEM VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN WIDERSPRECHEN.
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die die Rechte des geistigen Eigentums des Sponsors betreffen, und bestimmten gesetzlichen Ansprüchen, die gemäß dem Gesetz nicht schiedsfähig sind, wird jede Streitigkeit jeglicher Art zwischen Ihnen und dem Sponsor, einschließlich, ohne Einschränkung, solcher, die sich aus diesen offiziellen Regeln ergeben; Ihrer Nutzung des Gewinnspiels oder der Teilnahme daran oder anderen Interaktionen mit dem Sponsor (einschließlich, ohne Einschränkung, Ansprüchen im Zusammenhang mit Werbung und Offenlegungen des Sponsors; per E-Mail, SMS oder anderen vom Sponsor gesendeten Nachrichten; oder der Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung Ihrer Daten durch den Sponsor) (eine „Streitigkeit”) durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß diesen ausschließlichen Streitbeilegungsverfahren beigelegt, außer dass Sie Ansprüche vor einem Gericht für geringfügige Ansprüche geltend machen oder Maßnahmen über Behörden einleiten können.
Widerspruchsrecht: Sie können dem endgültigen verbindlichen Schiedsverfahren und dem Verzicht auf Sammel- und Vertretungsverfahren, wie in diesen offiziellen Regeln festgelegt, widersprechen, indem Sie innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ihrer erstmaligen Zustimmung zu diesen offiziellen Regeln einen schriftlichen Brief an den Sponsor unter 7755 Irvine Center Drive, Suite 400, Irvine, CA 92618; z. Hd.: Rechtsabteilung (die „Zustellungsadresse)” senden. Der Brief muss persönlich von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vormund unterzeichnet sein und Folgendes angeben: (1) Ihren Vor- und Nachnamen; (2) Ihre Postanschrift; (3) Ihre E-Mail-Adresse; und (4) Ihren Antrag auf Ausschluss vom endgültigen verbindlichen Schiedsverfahren und vom Verzicht auf Sammel- und Vertretungsverfahren, wie in diesem Abschnitt festgelegt. Für den Fall, dass Sie entsprechend den oben dargelegten Verfahren widersprechen, gelten alle anderen Bestimmungen dieser offiziellen Regeln weiterhin.
Vorschiedsgerichtliche Streitbeilegung: Wann immer eine Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Sponsor entsteht, vereinbaren Sie und der Sponsor, zunächst eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu senden (eine „Forderung“). Sie müssen die Forderung per Einschreiben an die Zustellungsadresse des Sponsors senden. Der Sponsor muss die Forderung per Einschreiben an die aktuellste Adresse senden, die der Sponsor für Sie gespeichert hat (oder per E-Mail, wenn der Sponsor nur eine E-Mail-Adresse für Sie gespeichert hat). Eine Forderung (1) soll die Streitigkeit nur auf individueller Basis lösen; (2) soll die vollständige Grundlage der Streitigkeit darlegen (einschließlich der Details zur Streitigkeit, die für den Empfänger ausreichend sind, um sie zu prüfen und darauf zu antworten) und das Datum, an dem die Streitigkeit entstanden ist; (3) soll den vollständigen Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des einzelnen Anspruchstellers angeben, um seine Identität zu bestätigen und die Kommunikation zu erleichtern; und (4) soll persönlich vom einzelnen Anspruchsteller oder für den Sponsor von seinem bevollmächtigten Vertreter (und nicht nur von seinem Rechtsbeistand) unterzeichnet sein. Innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Erhalt einer Forderung kann der Empfänger ein individualisiertes Video- oder Telefonkonferenzgespräch anfordern, um in gutem Glauben zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen, an dem sowohl Sie als auch der Sponsor persönlich teilnehmen werden (mit Rechtsbeistand, falls vertreten). Sie und der Sponsor vereinbaren, keine rechtlichen Schritte einzuleiten, einschließlich der Einreichung einer Klage oder der Forderung nach einem Schiedsverfahren, bis die Frist zur Beantragung eines Gesprächs abgelaufen ist oder, wenn ein Gespräch beantragt wurde, zwanzig (20) Werktage nach Abschluss des individualisierten Gesprächs. Die Einhaltung dieses Abschnitts zum informellen Streitbeilegungsverfahren ist obligatorisch und eine Voraussetzung für die Einleitung einer Klage oder eines Schiedsverfahrens. Dieses Verfahren ist wesentlich dafür, dass jeder von uns eine sinnvolle Möglichkeit hat, Streitigkeiten informell beizulegen. Alle anwendbaren Verjährungsfristen und Einreichungsfristen werden ausgesetzt, während die Parteien das oben dargelegte Verfahren durchlaufen. Ein zuständiges Gericht kann die Einreichung oder Verfolgung einer Klage oder eines Schiedsverfahrens untersagen, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Schiedsverfahren: Wenn die in der Forderung dargelegte Streitigkeit nicht innerhalb der oben für die vorschiedsgerichtliche Streitbeilegung festgelegten Fristen zu Ihrer oder zur Zufriedenheit des Sponsors gelöst wird und Sie oder der Sponsor beabsichtigen, rechtliche Schritte einzuleiten, vereinbaren Sie und der Sponsor, dass Sie oder der Sponsor eine Schiedsklage bei der National Arbitration & Mediation („NAM“) (https://www.namadr.com/) einreichen werden. Das Schiedsverfahren wird von einem einzigen Schiedsrichter bei NAM nach dessen jeweils geltenden umfassenden Streitbeilegungsverfahren und -regeln durchgeführt, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen zu Massenschiedsverfahren. Sie oder der Sponsor können wählen, ob das Schiedsverfahren nur auf der Grundlage schriftlicher Eingaben durchgeführt wird oder ob es persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet. Das Schiedsverfahren wird vertraulich behandelt, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Zahlung aller Gebühren wird durch die NAM-Regeln geregelt. Sie oder der Sponsor können im Schiedsverfahren Anwaltsgebühren und -kosten geltend machen, wenn der Schiedsrichter feststellt, dass die Ansprüche mutwillig sind. JEDES STREITBEILEGUNGSVERFAHREN WIRD NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS UND NICHT IN EINEM SAMMELVERFAHREN, KONSOLIDIERTEN VERFAHREN, VERTRETUNGSVERFAHREN ODER ALS PRIVATES STAATSANWALTSVERFAHREN DURCHGEFÜHRT, ES SEI DENN, DIE NACHFOLGEND DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN ZU MASSENSCHIEDSVERFAHREN WERDEN AUSGELÖST. WEDER SIE NOCH DER SPONSOR DÜRFEN ALS PRIVATER STAATSANWALT ODER KLASSENVERTRETER AUFTRETEN NOCH ALS MITGLIED EINER GRUPPE VON ANSPRUCHSTELLERN IN BEZUG AUF EINE STREITIGKEIT ODER EINEN ANSPRUCH TEILNEHMEN.
Massenschiedsverfahren: Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt fünfundzwanzig (25) oder mehr Anspruchsteller Forderungen einreichen oder Schiedsklagen gegen den Sponsor erheben, die ähnliche Streitigkeiten betreffen, und solche Umstände die Definition und Kriterien von Masseneinreichungen („Masseneinreichung“) gemäß den Regeln und Verfahren für ergänzende Streitbeilegung bei Masseneinreichungen von NAM („NAM-Regeln für Masseneinreichungen” zum jeweiligen Zeitpunkt, verfügbar unter https://www.namadr.com/resources/rules-fees-forms/) erfüllen, wie z. B. wenn die Vertretung der Anspruchsteller über die Fälle hinweg gleich, einheitlich oder koordiniert ist, gelten die zum Zeitpunkt der Einreichung einer solchen Forderung geltenden NAM-Regeln für Masseneinreichungen, wie nachfolgend geändert. Sie stimmen zu, dass die Rechtsbeistände der Parteien während dieses Prozesses zusammenkommen und beraten, um Änderungen an diesen Verfahren auf der Grundlage der besonderen Anforderungen der Masseneinreichung zu besprechen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass durch die Entscheidung zur Teilnahme an einer Masseneinreichung die Entscheidung Ihrer Streitigkeit möglicherweise verzögert werden könnte.
Phase Eins: Der Rechtsbeistand der Anspruchsteller und der Rechtsbeistand des Sponsors wählen jeweils fünf (5) Ansprüche pro Seite aus, und der NAM-Verfahrensschiedsrichter wählt zufällig fünfzehn (15) Ansprüche (insgesamt fünfundzwanzig (25) Ansprüche) aus, die als Teil eines stufenweisen Verfahrens eingereicht und in individuellen Schiedsverfahren weiterverfolgt werden sollen. Jedes dieser individuellen Schiedsverfahren wird einem anderen einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Etwaige verbleibende Ansprüche dürfen nicht eingereicht werden oder gelten nicht als im Schiedsverfahren eingereicht, und es werden keine Schiedsgebühren im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen erhoben, es sei denn und bis sie für die Einreichung in individuellen Schiedsverfahren als Teil eines stufenweisen Verfahrens ausgewählt werden. Jede Partei kann eine Entscheidung/einen Beschluss, der in einem individuellen Schiedsverfahren gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung/des Beschlusses geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM erlassen wurde, anfechten. Nach Abschluss dieser ersten Reihe von Stufenverfahren sollen die Parteien umgehend an einer globalen Mediationssitzung zu allen verbleibenden Ansprüchen mit einem im Ruhestand befindlichen Bundes- oder Staatsrichter teilnehmen, wobei der Sponsor die Mediatorgebühr übernimmt. Die Anhängigkeit einer Berufung darf diese globale Mediation nicht verzögern.
Phase Zwei: Wenn die verbleibenden Ansprüche nach der globalen Mediation in Phase Eins nicht gelöst werden, wählen der Rechtsbeistand der Anspruchsteller und der Rechtsbeistand des Sponsors jeweils zehn (10) Ansprüche pro Seite aus, und der NAM-Verfahrensschiedsrichter wählt zufällig dreißig (30) Ansprüche (insgesamt fünfzig (50) Ansprüche) aus, die als Teil eines zweiten stufenweisen Verfahrens eingereicht und in individuellen Schiedsverfahren weiterverfolgt werden sollen, vorbehaltlich etwaiger Verfahrensänderungen, denen die Parteien schriftlich zugestimmt haben. Jedes dieser individuellen Schiedsverfahren wird einem anderen einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Etwaige verbleibende Ansprüche dürfen nicht eingereicht werden oder gelten nicht als im Schiedsverfahren eingereicht, und es werden keine Schiedsgebühren im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen erhoben, es sei denn und bis sie in Schiedsverfahren als Teil eines stufenweisen Verfahrens weiterverfolgt werden. Jede Partei kann eine Entscheidung/einen Beschluss, der in einem individuellen Schiedsverfahren gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung/des Beschlusses geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM erlassen wurde, anfechten. Nach Abschluss dieser zweiten Reihe von Stufenverfahren sollen die Parteien umgehend an einer globalen Mediationssitzung zu allen verbleibenden Ansprüchen mit einem im Ruhestand befindlichen Bundes- oder Staatsrichter teilnehmen, wobei der Sponsor die Mediatorgebühr übernimmt. Die Anhängigkeit einer Berufung darf diese globale Mediation nicht verzögern.
Wenn Ihr Anspruch nicht als Teil des oben beschriebenen Stufenverfahrens gelöst wird, gilt entweder:
Option Eins: Sie und der Sponsor können getrennt oder durch Vereinbarung dem Schiedsverfahren widersprechen und wählen, dass Ihr Anspruch gemäß diesen offiziellen Regeln auf individueller Basis (nicht als Sammel- oder konsolidiertes Verfahren) vor Gericht verhandelt wird. Sie können dem Schiedsverfahren widersprechen, indem Sie uns Ihre individuelle, persönlich unterzeichnete Erklärung Ihrer Absicht zum Widerspruch per Einschreiben an die Zustellungsadresse senden. Eine solche Widerspruchsmitteilung muss persönlich von Ihnen und nicht von Ihrem Vertreter, Rechtsbeistand oder einer anderen Person, die in Ihrem Namen handelt, gesendet werden. Sie muss eine von Ihnen persönlich unterzeichnete Erklärung enthalten, dass Sie dem Schiedsverfahren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss von Phase 2 einschließlich ihrer Mediation widersprechen möchten. Der Sponsor kann Ihren Anspruch aus dem Schiedsverfahren herausnehmen, indem er innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf Ihrer dreißig (30)-tägigen Widerspruchsfrist eine von einem bevollmächtigten Vertreter des Sponsors unterzeichnete Mitteilung über die Absicht des Sponsors zum Widerspruch an Ihren Rechtsbeistand sendet. Der Rechtsbeistand der Parteien kann schriftlich vereinbaren, diese Fristen anzupassen.
ODER
Option Zwei: Wenn weder Sie noch der Sponsor wählen, Ihren Anspruch gemäß Option Eins vor Gericht verhandeln zu lassen, stimmen Sie zu, dass Ihr Anspruch vom NAM-Verfahrensschiedsrichter in Gruppen von fünfhundert (500) Anspruchstellern zusammengefasst wird, um in getrennten konsolidierten Schiedsverfahren eingereicht und weiterverfolgt zu werden, vorbehaltlich etwaiger Verfahrensänderungen, denen die Parteien schriftlich zugestimmt haben. Jedes dieser konsolidierten Schiedsverfahren wird einem anderen einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Jede Partei kann eine Entscheidung/einen Beschluss, der in einem konsolidierten Schiedsverfahren gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung/des Beschlusses geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM erlassen wurde, anfechten. Der Rechtsbeistand der Parteien wird ermutigt, zusammenzukommen und zu beraten, an der Mediation teilzunehmen und miteinander und mit NAM (einschließlich durch einen Verfahrensschiedsrichter, wie dieser Begriff in den NAM-Regeln verwendet wird) zusammenzuarbeiten, um Wege zur Beschleunigung der Entscheidung von Ansprüchen zu erkunden, Effizienz zu fördern, Ressourcen zu schonen und die verbleibenden Ansprüche beizulegen.
Ein zuständiges Gericht ist befugt, diese Bestimmungen zu Massenschiedsverfahren durchzusetzen und, falls erforderlich, die Einreichung oder Verfolgung einer Klage sowie die Masseneinreichung, Verfolgung oder Verwaltung von Schiedsverfahren und die Erhebung von Schiedsgebühren zu untersagen. Sie und der Sponsor sind sich einig, dass jede Partei die Integrität und Effizienz des Schiedsverfahrens schätzt und dieses Verfahren für die faire Beilegung echter und ernsthafter Streitigkeiten zwischen den Parteien einsetzen möchte. Sie und der Sponsor erkennen an und stimmen zu, in gutem Glauben zu handeln, um sicherzustellen, dass die hierin dargelegten Verfahren eingehalten werden. Sie und der Sponsor stimmen ferner zu, dass die Anwendung dieser Verfahren für Massenschiedsverfahren vernünftigerweise darauf ausgelegt ist, eine effiziente und faire Entscheidung solcher Fälle zu gewährleisten. Wenn ein Teil dieser Bestimmung zu Massenschiedsverfahren als ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig angesehen wird oder anderweitig mit den NAM-Regeln in Konflikt steht, bleibt der Rest dieser Bestimmung zu Massenschiedsverfahren in Kraft und wird gemäß seinen Bedingungen ausgelegt, als ob die ungültige, nicht durchsetzbare, rechtswidrige oder konfliktbehaftete Bestimmung nicht enthalten wäre, es sei denn, das Fehlen einer solchen Bestimmung würde dazu führen, dass diese Bestimmung zu Massenschiedsverfahren ihren wesentlichen Zweck verfehlt. Wenn das Stufenverfahren dieser Bestimmung zu Massenschiedsverfahren als ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig angesehen wird oder anderweitig mit den NAM-Regeln in Konflikt steht, unterliegen die verbleibenden Ansprüche der von Ihnen oder dem Sponsor gewählten Option Eins oder Option Zwei oben. Wenn die Bestimmungen zu Massenschiedsverfahren auf Ihren Anspruch Anwendung finden und ein zuständiges Gericht feststellt, dass die Bestimmungen zu Massenschiedsverfahren in Bezug auf Ihren Anspruch nicht durchsetzbar sind, wird Ihr Anspruch vor einem zuständigen Gericht auf individueller Basis (nicht als Sammel- oder konsolidiertes Verfahren) weiterverfolgt.
Im Falle der Ausübung eines Widerspruchs gegen oder einer Ausnahme von dem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den obigen Bestimmungen werden alle derartigen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vor den zuständigen staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten von Orange County, Kalifornien, verhandelt. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Einwände mangelnder persönlicher Zuständigkeit und forum non conveniens (d. h. ungeeigneter Gerichtsstand) in Bezug auf den Gerichtsstand und die Zuständigkeit der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte von Orange County, Kalifornien, zu verzichten. Sie stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.
Sie stimmen zu, dass alle Ansprüche von Ihnen innerhalb von einem (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchs geltend gemacht werden müssen, es sei denn, das anwendbare Recht sieht eine längere Frist vor.
Dieser Abschnitt dieser offiziellen Regeln gilt auch nach Beendigung der Beziehung zwischen Ihnen und dem Sponsor weiter.
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Einwohner des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, Österreichs, Dänemarks, Irlands, Finnlands, Schwedens, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens:
- Zuständigkeit und anwendbares Recht
Sofern nicht verboten, werden alle Fragen und Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Rechte und Pflichten des Empfängers oder von ASICS im Zusammenhang mit der Aktion durch das Recht der Niederlande geregelt und gemäß diesem ausgelegt. Darüber hinaus unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aktion (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Amsterdam.