Sydney Marathon Runkeeper Challenge 2024 (Allgemeine Bedingungen):

Bezeichnung der WerbeaktionSydney Marathon Runkeeper Challenge 2024
Teilnahmeberechtigte LänderAustralien, Japan, Vereinigte Staaten von Amerika (mit Ausnahme von Rhode Island, Florida, New York, Puerto Rico, allen US-Territorien und -Besitztümern und allen ausländischen Militäranlagen), Vereinigtes Königreich, Deutschland, Österreich, Dänemark, Irland, Finnland, Schweden, Belgien, Frankreich, Niederlande und Spanien
EventDer Sydney Marathon 2024 soll am 15. September 2024 stattfinden. Weitere Einzelheiten gibt es auf der folgenden Event-Website: https://sydneymarathon.com
AktionszeitraumBeginn: 15. März 2024, 00:01 Uhr (AEDT / AEST) 

Ende: 16. April 2024, 19:59 Uhr (AEDT / AEST) 

Einsendungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht akzeptiert.
Websitehttps://runkeeper.com/challenge/SydneyMarathonChallenge2024
VeranstalterASICS Oceania Pty Ltd

ABN: 59 003 091 389 

6 Darling Street,
Marsden Park, NSW 2765, Australien
Teilnahmeberechtigte PersonenDie Teilnahme an der Werbeaktion steht Einwohnern in allen teilnahmeberechtigten Ländern offen, die die Anforderungen der Teilnahmemethode erfüllen und die 18 Jahre alt sind oder ein anderslautendes Volljährigkeitsalter in ihrem Wohnsitzland oder -staat erreicht haben, oder die älter sind.
Preisdetails Es gibt 1 Preisgewinner.

Hauptpreis:
2 Teilnahmen (1 für den Gewinner und 1 für eine Begleitperson) für den Event im Wert von 185 AUD$ pro Person für Einwohner Australiens und Neuseelands oder 220 AUD$ pro Person für Einwohner anderer Länder

Hin- und Rückflug für zwei Personen in der Economy-Klasse nach Sydney, von ihrer nächstgelegenen Hauptstadt aus, im Wert von bis zu 6.120 AUD$

Unterkunft in Sydney im Wert von bis zu 2.000 AUD$ 

Reiseversicherung im Wert von bis zu 1.000 AUD$

Gesamtwert: 10.000,00 AUD$
Gesamtzahl der Preise1
Gesamtwert der PreiseGesamtwert des Preispools (inkl. GST): 10.000,00 AUD$ 
TeilnahmemethodeZur Teilnahme müssen sich die Mitglieder/Nutzer anmelden und die Challenge mittels der ASICS Runkeeper App abschließen.
Die Teilnahme wird erst erfasst, nachdem die Challenge abgeschlossen wurde.

Die Teilnahme ist kostenlos

ALTERNATIVE TEILNAHMEMÖGLICHKEITEN: Falls du deinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hast, indem du eine Karte mit den Maßen 3 x 5 Zoll in einem ordnungsgemäß frankierten Briefumschlag an folgende Anschrift schickst: ASICS Runner Apps, 125 Summer St., 2nd Floor, Boston, MA 02111, USA. Die Karte muss deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer und die Betreffzeile „Runkeeper Sydney Sweepstakes („Mail-In Entry[ies]“)“ enthalten. Posteinsendungen müssen bis zum  15.04.24 um 23:59 Uhr(EST) eingegangen sein, um an der Gewinnziehung teilzunehmen. Die Gewinnziehung wird nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Unleserliche, verspätete, verloren gegangene, unvollständige oder unverständliche Einsendungen sind nicht teilnahmeberechtigt. Posteinsendungen gelten als von der Person eingesandt, deren Name auf der Posteinsendung angegeben ist.
Maximale Anzahl der Teilnahmen1 Teilnahme pro Person

Der Teilnehmer kann bei dieser Werbeaktion nur einen einzigen Preis gewinnen.
GewinnziehungDie Gewinnziehung erfolgt um am 18. April 2024 um 19:59 Uhr (AEST) und wird nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.

Ort der Ziehung:
ASICS Runner Apps,
125 Summer Street, Suite 200,
Boston MA 02110, USA
Benachrichtigung der Gewinner Der Gewinner wird spätestens am 19. April 2024 per E-Mail benachrichtigt.
Öffentliche Bekanntgabe von GewinnernDer Gewinner des Preises wird hier veröffentlicht: 

Australische ASICS-Website, bis 24. April 2024
Gewinnziehung bei nicht beanspruchtem Preis (Ersatzziehung)Falls der Gewinner den Preis nicht beansprucht, indem er nicht auf die E-Mail-Benachrichtigung antwortet und das Preisberechtigungsformular nicht ausfüllt, wird am 13. Mai 2024 um 15:00 nach dem Zufallsprinzip eine Ersatzziehung durchgeführt.
 
Standort der Ziehung:
ASICS Runner Apps,
125 Summer Street, Suite 200,
Boston MA 02110, USA
Benachrichtigung der Gewinner der ErsatzziehungDer Gewinner der Ersatzziehung wird spätestens am 15. Mai 2024 per E-Mail benachrichtigt.
Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern der ErsatzziehungDer Gewinner der Ersatzziehung wird hier veröffentlicht: 

Australische ASICS-Website, bis 15. Mai 2024
 GenehmigungshinweisASICS Oceania Pty Ltd hat gemäß lokalem Recht eine Genehmigung eingeholt, um diese Werbeaktion in Australien und Neuseeland durchzuführen.

 Teilnahmebedingungen

  1. Die Informationen zur Teilnahme und zu den Preisdetails bilden Teil dieser Bestimmungen (Teilnahmebedingungen). Die Teilnahmebedingungen sind im Verbund mit dem Anhang zu lesen. Der Anhang definiert die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Teilnahmebedingungen und dem Anhang ist der Anhang maßgeblich. Die Teilnahme an dieser Werbeaktion gilt als Annahme dieser Teilnahmebedingungen. 
  2. Die Teilnahme steht aufenthaltsberechtigten Einwohnern der teilnahmeberechtigten Länder offen, die die Teilnahmemethode einhalten. Direktoren, Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Lieferanten (einschließlich der Lieferanten von Preisen) und Auftragnehmer (und die unmittelbaren Angehörigen der Direktoren, Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Lieferanten und Auftragnehmer) des Veranstalters und seiner verbundenen Körperschaften und der mit dieser Werbeaktion verbundenen Agenturen und Unternehmen, die Mitarbeiter der ASICS-Niederlassungen im Allgemeinen, Onitsuka Tiger (einschließlich seiner Mitarbeiter), die ASICS-Markenbotschafter und/oder Frontrunner im Allgemeinen, die an der Entwicklung dieser Werbeaktion beteiligten Agenturen und andere an der Werbeaktion beteiligte Personen sind nicht teilnahmeberechtigt bzw. nicht berechtigt, in jeglicher Weise von dieser Werbeaktion und ihrem Preis zu profitieren. Der Begriff „unmittelbare Angehörige“ bezeichnet die folgenden Personen: Ehepartner, ehemalige Ehepartner, Kinder oder Stiefkinder (ob natürlich oder adoptiert), Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Stiefgroßeltern, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Brüder, Schwestern, Stiefbrüder, Stiefschwestern oder Cousins/Cousinen ersten Grades. Um zur Teilnahme an der Werbeaktion und zum Erhalt des Preises berechtigt zu sein, muss der Teilnehmer diese Allgemeinen Bedingungen einhalten, und mit Annahme des Preises stimmt der Empfänger zu, durch diese Allgemeinen Bedingungen und die Entscheidungen von ASICS gebunden zu sein. Die Entscheidungen von ASICS sind in jeder Hinsicht verbindlich und endgültig. Die gleichen Teilnahmeanforderungen gelten für die ausgewählte Begleitperson. Begleitpersonen unter 18 Jahren müssen ein beglaubigtes elterliches Ermächtigungsschreiben vorlegen.
  3. Die Werbeaktion wird während des Aktionszeitraums durchgeführt.  
  4. Die jeweils angegebene Zeitzone bezieht sich auf den Staat bzw. das Territorium, wo der Veranstalter seinen Sitz hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. 
  5. Der Preis/die Preise sind im Abschnitt „Preise“ im Anhang näher beschrieben.  
  6. Der Gesamtpreispool ist im Abschnitt „Gesamtwert der Preise“ angegeben.
  7. Der Wert aller Preise ist in australischen Dollars angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  8. Alle Preisbeträge in diesen Teilnahmebedingungen verstehen sich inklusive der australischen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  9. Preise, die Reisen umfassen, müssen so wahrgenommen werden, dass sie mit den im Abschnitt „Preisdetails“ des Anhangs angegebenen Daten zusammenfallen oder wie anderweitig in den Bedingungen eines eventuellen externen Reiseanbieters angegeben. Falls ein Gewinner Änderungen an den bestätigten Preisdetails vorschlägt, so gehen diese Änderungen auf Kosten des Gewinners und sind nur mit vorheriger Einwilligung des Veranstalters oder externen Reiseanbieters zulässig.
  10. Sofern nicht etwas anderes angegeben ist, schließen etwaige Reisepreise keine Reisedokumente, Mahlzeiten, nicht im Ticket-, Transfer-, Flug- bzw. Unterkunftspreis enthaltene Steuern oder sonstige Kosten persönlicher Art ein. Alle Ausgaben, die hierin nicht ausdrücklich erwähnt sind, sind nicht im Preisumfang enthalten und liegen in der alleinigen Verantwortung des Gewinners. Die Einhaltung eventueller Gesundheits-, Pass- oder sonstiger behördlicher Anforderungen liegt in der Verantwortung des Preisgewinners und der sie begleitenden Person. Das Versäumnis, sie einzuhalten, macht die Teilnahme des Gewinners ungültig und der Teilnehmer – und damit auch seine Begleitperson – geht dadurch des Preises verlustig. Der Veranstalter gibt keine Zusicherungen bezüglich der Sicherheit, Umstände oder sonstigen Sachverhalte ab, die im Rahmen der Reise oder am Reiseziel bestehen könnten. Reisen der Gewinner und seine Begleitperson nach Australien, so brauchen der Gewinner und die Begleitperson einen zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens sechs Monate lang gültigen Reisepass; für erforderliche Visa, Gesundheits- und Reiseversicherung ist der Gewinner zuständig. ASICS ist nicht verantwortlich, wenn dem Gewinner und/oder seiner Begleitperson die Einreise in das Zielland verweigert oder sie daraus ausgewiesen werden, weil sie Bestimmungen zur Einreise und zum Verbleib im Zielland nicht eingehalten haben oder dies vermutet wird oder aufgrund irgendeiner anderen behördlichen Entscheidung. Der tatsächliche Wert des Reisepreises kann je nach Ausgangsort, Reisedaten und Tarif-/Wechselkursschwankungen variieren. Liegt der tatsächliche Wert des Preises unter dem genannten tatsächlichen Wert, so wird die Differenz nicht ausgezahlt. Alle Reisearrangements sind vom Sponsor oder von dessen Beauftragten zu treffen. Es können bestimmte Einschränkungen und Ausschlusstermine gelten. Der Gewinner des Reisepreises muss zu dem Zeitpunkt und in der Weise reisen, wie es vom Sponsor vorgesehen ist und der Reisepreis kann aberkannt und einem anderen zufällig ausgewählten Gewinner zuerkannt werden.
  11. Der Veranstalter wird mit dem Gewinner/den Gewinnern zusammenarbeiten, um im Namen des/der Gewinner(s) einen ausreichenden Reiseversicherungsschutz der/des Gewinner(s) zu arrangieren, und er wird bzw. sie werden einen Beitrag zu dem für die Reiseversicherung zu zahlenden Betrag bis zu der im Abschnitt „Preisdetails“ genannten Höhe leisten. Die Auswahl des Reiseversicherungsplans liegt im billigen Ermessen des Gewinners/der Gewinner. Die Einhaltung der Reiseversicherungspolicen und -anforderungen liegt in der Verantwortung des Gewinners/der Gewinner. Soweit rechtlich zulässig, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für den Fall, dass die ausgewählte Reiseversicherungspolice, gleich unter welchen Umständen, keinen Versicherungsschutz übernimmt.
  12. Der Reisegewinn unterliegt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Der Gewinner und, falls anwendbar, seine Begleitperson müssen bei allen als Preis vergebenen Reisen zusammen reisen. Der Veranstalter ist nicht für Stornierungen, Verzögerungen oder Umbuchungen von Flügen verantwortlich, und alle dadurch bedingten Kosten (insbesondere Unterbringungskosten) fallen in die alleinige Verantwortung des Gewinners.
  13. Falls der Gewinner des Preises seine Verfügbarkeit zur Annahme des Preises für die angegebenen Daten nicht bis zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit erklärt hat, wird die Einsendung des Gewinners für ungültig befunden. Der Veranstalter behält sich, vorbehaltlich eventueller Anweisungen einer zuständigen Behörde, das Recht vor, eine weitere Ziehung zur Vergabe des Preises durchzuführen.
  14. Weder der Veranstalter noch mit dem Event verbundene Unternehmen oder Agenturen akzeptieren eine Verantwortung für die Stornierung oder Verzögerung des Events aus außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Gründen oder für eine Unfähigkeit des Gewinners, am angesetzten Termin an dem Event teilzunehmen.
  15. Falls ein Teil des Events aus beliebigem Grund aufgegeben, abgewandelt, abgesagt oder verschoben wird, gehen der Gewinner und, falls anwendbar, seine Begleitperson(en) nach Ermessen des Veranstalters aller Rechte an der Teilnahme an dem Event verlustig, und es werden für dieses Element des Preises weder Bargeld noch alternative Tickets als Ersatz zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung, Erstattung oder Ersetzung des Preises ist nicht zulässig.
  16. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Begleitbedingungen des Events einzuhalten.
  17. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sich aus ihrem Preisgewinn steuerliche Folgen ergeben können, und sie sollten sich vor Annahme ihres Preises/ihrer Preise unabhängig finanziell beraten lassen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Folgen, die sich aus der Annahme des Preises ergeben. Alle ggf. in Bezug auf den Preis erhobenen Steuern oder Gebühren sind die alleinige Verantwortung des Gewinners. (Falls der Gewinner Einwohner der USA ist, erhält er falls anwendbar ein Formular 1099, das den tatsächlichen Wert des erhaltenen Preises widerspiegelt.) Die Teilnehmer sind verantwortlich für jegliche und alle Aufwendungen, die ihnen bei der Teilnahme an der Werbeaktion entstehen, und sie bekommen diese nicht erstattet, egal, ob sie bei der Werbeaktion gewinnen oder nicht.
  18. Die Teilnehmer müssen während der Werbeaktion die Teilnahmemethode befolgen, um an der Werbeaktion teilzunehmen. Tun sie das nicht, macht das die Einsendung ungültig. Der Veranstalter weist die Teilnehmer nicht darauf hin, falls ihre Einsendung für ungültig erachtet wird.
  19. Als Teilnahmezeitpunkt gilt der Eingangszeitpunkt der Einsendung beim Veranstalter.
  20. Teilnehmer dürfen so oft teilnehmen wie maximal zulässig (falls anwendbar).
  21. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verspätete, verloren gegangene, unvollständige, auf unrichtige Weise eingereichte, beschädigte, unleserliche oder fehlgeleitete Einsendungen, Ansprüche oder Zuschriften, ob bedingt durch Unterlassung, Fehler, Veränderung, Manipulation, Löschung, Diebstahl, Zerstörung, Störung von Kommunikationsnetzen oder -medien oder anderweitig, einschließlich von Einsendungen, die aus beliebigem Grund nicht beim Veranstalter eingehen. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen von Benutzerfehlern, insbesondere für angefallene Kosten. Schriftwechsel sind ausgeschlossen.
  22. Preise werden dem/den nach dem Zufallsprinzip ausgewählten gültigen Teilnehmer(n) in Übereinstimmung mit den Erläuterungen zur Gewinnziehung zugesprochen. Die Gewinnchancen sind von der Anzahl der erhaltenen Einsendungen abhängig. Der Veranstalter kann zusätzliche Reserve-Einsendungen ziehen (und in der Reihenfolge ihrer Ziehung vermerken). Im Falle einer ungültigen Einsendung oder eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers oder falls der Teilnehmer nicht zur Annahme des Preises berechtigt ist, wird der Preis der ersten gezogenen Reserve-Einsendung zugesprochen. Falls der Preis dem gezogenen Teilnehmer nicht zugesprochen werden kann, wird der Veranstalter diesen Prozess fortsetzen, bis der Preis zugesprochen ist.
  23. Der Gewinner muss bei der Ziehung nicht zugegen sein, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil festgelegt ist.
  24. Gewinner werden gemäß den Abschnitten „Benachrichtigung der Gewinner“ und (falls zutreffend) „Benachrichtigung der Gewinner der Ersatzziehung“ im Anhang benachrichtigt. Die Benachrichtigung der Gewinner gilt als erfolgt entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gewinner die tatsächliche Benachrichtigung vom Veranstalter erhält, oder nach zwei Werktagen, je nachdem, was später eintritt. Die Benachrichtigung enthält Einzelheiten dazu, wie Preise beansprucht werden können.
  25. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Fälle, in denen er nicht in der Lage ist, Preisgewinner zu kontaktieren, die keine korrekten oder vollständigen Kontaktdaten hinterlegt haben. Falls sich die Kontaktdaten eines Teilnehmers während des Aktionszeitraums ändern, liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, den Veranstalter hiervon zu benachrichtigen. Dabei ist eine Anfrage an den Veranstalter zu richten, die betreffenden Teilnahme-Informationen zu ändern.
  26. Es ist Voraussetzung für die Annahme eines Preises, dass der Gewinner alle Bedingungen zur Nutzung des Preises und die Vorgaben der Lieferanten des Preises einhält. Jeder Preis muss wie angegeben angenommen werden, und es ist einem Gewinner keine Entschädigung zu zahlen, falls dieser den Preis nicht wie angegeben nutzen kann.
  27. Durch die Teilnahme und den Abschluss der ASICS Runkeeper In-App Challenge stimmen die Teilnehmer zu, dass ihre personenbezogenen Daten, d. h. der Name und der Wohnsitzstaat bzw. das Wohnsitzterritorium des Gewinners bzw. der Gewinner auf ASICS.com veröffentlicht werden. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden im Einklang mit dem Abschnitt „Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern“ des Anhangs (falls anwendbar) veröffentlicht. Der Gewinner und seine eventuelle Begleitperson müssen in der Lage sein, bei Annahme des Preises den Nachweis ihrer Identität und ihres rechtmäßigen Wohnsitzes in dem teilnehmenden Land zu erbringen.
  28. Falls der Preis/die Preise nicht bis zum Datum und Zeitpunkt der Ersatzziehung, wie dem/den Gewinner(n) mitgeteilt, beansprucht wurde, kann der Veranstalter, vorbehaltlich eventueller schriftlicher Anweisungen durch eine staatliche Lotteriebehörde, ggf. eine Ersatzziehung gemäß dem Abschnitt „Gewinnziehung bei nicht beanspruchtem Preis (Ersatzziehung)“ des Anhangs durchführen.  Falls die Ersatzziehung stattfindet, wird der Veranstalter versuchen, den/die Gewinner der Ersatzziehung gemäß dem Abschnitt „Gewinnziehung bei nicht beanspruchtem Preis (Ersatzziehung)“ des Anhangs zu kontaktieren, und falls anwendbar werden Name und Wohnsitzstaat bzw. -territorium der Gewinner der Ersatzziehung gemäß dem Anhangsabschnitt „Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern der Ersatzziehung“ veröffentlicht. Falls der Preis nicht mehr verfügbar ist, kann der Veranstalter ihn, vorbehaltlich eventueller schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde, durch einen Preis von höherem oder gleichem Wert ersetzen. Es ist dem Veranstalter nicht gestattet, mit der Bereitstellung des Preises verbundene Verwaltungskosten zum Abzug zu bringen.
  29. Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Veranstalter alle Gewährleistungen, Zusicherungen oder Garantien („Gewährleistungen“) in Bezug auf die Werbeaktion und alle eventuellen Preise aus, einschließlich aller Gewährleistungen, die ggf. im Verlauf der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für die Werbeaktion gemacht wurden. An der Durchführung der Werbeaktion oder der Lieferung der Preise können Drittparteien beteiligt sein, und der Veranstalter gibt keine Gewährleistungen in Verbindung mit diesen Drittparteien, ihren Handlungen und Unterlassungen und lehnt jede sie betreffende Haftung ab. Durch Teilnahme an der Werbeaktion stellt ein Teilnehmer den Veranstalter und seine verbundenen Körperschaften (einschließlich ihrer jeweiligen Organmitglieder, Mitarbeiter und Beauftragten) frei und hält sie schadlos in Bezug auf alle Klagen, Strafen, Haftungsansprüche, Ansprüche oder Forderungen, die der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter haben könnte oder die dem Veranstalter aufgrund von Verlusten oder Schäden, die einem Teilnehmer als direkte oder indirekte Folge seiner Teilnahme an der Werbeaktion oder des Gewinns oder Nichtgewinns eines Preises oder der Erteilung der Erlaubnis an eine andere Person zur Nutzung des Preises erwachsen oder erwachsen könnten, außer jeglicher Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann oder dazu führen würde, dass ein Teil dieser Klausel ungültig oder nicht durchsetzbar würde.
  30. Falls dem Veranstalter trotz der vorangegangenen Klausel gemäß einem Gesetz, das eine gesetzlich nicht ausschließbare Gewährleistung oder Verbrauchergarantie in diesen Teilnahmebedingungen impliziert, eine Haftung gegenüber einem Teilnehmer erwächst, ist die Haftung des Veranstalters in Bezug auf die Werbeaktion auf entweder, nach Ermessen des Veranstalters, die Nachlieferung der zur Werbeaktion gehörenden Waren oder Dienstleistungen oder die Bezahlung der Kosten für die Nachlieferung dieser Waren oder Dienstleistungen beschränkt.
  31. Ohne dass das Vorgenannte dadurch eingeschränkt würde, haftet weder der Teilnehmer noch der Veranstalter dem jeweils anderen gegenüber in irgendeiner Weise für indirekte oder Folgeverluste oder -schäden, insbesondere entgangene Gewinne, Rufschäden, Minderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes oder entgangene Geschäftschancen. Der Gewinner und seine eventuelle Begleitperson übernehmen jegliche und alle mit der Teilnahme und der Einlösung des Preises verbundenen Risiken.
  32. Der Veranstalter und seine verbundenen Agenturen und Unternehmen haften nicht für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verluste während der Zustellung von Preisen.
  33. Der Veranstalter ist, vorbehaltlich schriftlicher Anweisungen seitens einer Regulierungsbehörde, nach seinem uneingeschränkten Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne eine Haftung gegenüber den Teilnehmern berechtigt, eine bestimmte Einsendung nicht zu akzeptieren, eine Einsendung von der Teilnahme auszuschließen oder die gesamte Werbeaktion zu stornieren. Ohne dass dies dadurch eingeschränkt würde, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Gültigkeit von Einsendungen, Preisansprüchen und Teilnehmern zu überprüfen und jeden Teilnehmer auszuschließen, der eine Einsendung oder einen Preisanspruch einreicht, die/der irreführend ist oder nicht im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen steht, oder der den Teilnahmeprozess manipuliert oder betrügerisch verändert. Für den Fall, dass ein Gewinner gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, geht der Gewinner des Preises als Ganzem verlustig und es wird kein Ersatz angeboten. Die Überprüfung liegt im Ermessen des Veranstalters, dessen Entscheidung endgültig ist. Das Versäumnis des Veranstalters, in einem beliebigen Stadium eines seiner Rechte durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.
  34. Preise oder ungenutzte Teile von Preisen sind nicht übertragbar oder umtauschbar und können nicht in Bargeld umgewandelt werden, vorbehaltlich jeweils schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde. Falls ein Preis aus beliebigem Grund nicht verfügbar ist, kann der Veranstalter, vorbehaltlich schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde, den Preis durch einen anderen Artikel gleichen oder höheren Werts ersetzen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für eine Abweichung des Preiswerts (einschließlich zwischen der Bewerbung der Werbeaktion und dem Erhalt des Preises).
  35. Im Falle eines Eingriffs durch externe Handlungen, Agierende oder Ereignisse, die die Fähigkeit des Veranstalters (oder einer an der Werbeaktion beteiligten Drittpartei) zur Durchführung der Werbeaktion an den Daten und in der Weise, die in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben sind, verhindert oder erheblich behindert, insbesondere Vandalismus, Naturkatastrophen, unabwendbaren Ereignissen, Bürgerunruhen, Streiks, Krieg und terroristischen Handlungen, werden Pflichten in Bezug auf die Werbeaktion für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt, und der Veranstalter kann die Werbeaktion zusätzlich, nach seinem uneingeschränkten Ermessen, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden, stornieren und zu denselben Bedingungen neu beginnen.
  36. Alle Einsendungen gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Als Vorbedingung für die Teilnahme an dieser Werbeaktion stimmen die Teilnehmer zu, dem Veranstalter alle Rechte an ihrer Einsendung und damit verbundenen Inhalten zu übertragen, einschließlich aller Urheberrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Einsendung und den verbundenen Inhalten. Ohne das dies hierdurch eingeschränkt würde, ist der Veranstalter berechtigt, Einsendungsinhalte für jegliche und alle Zwecke, einschließlich von wirtschaftlichen Zwecken, zu nutzen. Du gewährleistest, dass die Einsendungsinhalte Originale sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und nicht irreführend sind und dass die Nutzung dieser Inhalte durch den Veranstalter nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, deine Urheberschaft eingereichter Inhalte kenntlich zu machen, und er ist darüber hinaus zu Handlungen oder Unterlassungen jedweder Art berechtigt, die ansonsten gegen Urheberpersönlichkeitsrechte verstoßen würden, die ggf. dir als Urheber der Inhalte zustehen.
  37. Die Teilnehmer stimmen zu, dass der Veranstalter die in Verbindung mit dieser Werbeaktion zur Verfügung gestellten Daten zur Erleichterung der Durchführung der Werbeaktion und zur Vergabe von Preisen, auch durch an der Werbeaktion beteiligte Dritte und zuständige Behörden, nutzt. Zu diesen Zwecken stimmen die Teilnehmer zu, dass der Veranstalter ihre personenbezogenen Informationen in ihr Wohnsitzland und in andere Länder überträgt und/oder dort erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Zusätzlich zu jeder Nutzung, die in der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters aufgeführt ist, können der Veranstalter und Dritte deine personenbezogenen Daten für unbegrenzte Zeit für Werbe-, Marketing-, PR-, Forschungs- und Profilerstellungszwecke einschließlich des Versands elektronischer Nachrichten an dich und von Telefonanrufen bei dir nutzen, sofern ihnen nichts Anderslautendes mitgeteilt wird.
  38. Die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Informationen, die in Verbindung mit dieser Werbeaktion zur Verfügung gestellt werden, erfolgt gemäß ASICS’ globaler Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link erhältlich ist: https://legal.asics.com/en-aop/legal/privacy-policy. Die Datenschutzrichtlinie enthält lokale Abweichungen, die die Datenschutzgesetze in den teilnahmeberechtigten Ländern einhalten und übernehmen.
  39. Die Werbeaktion und diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht von New South Wales (Australien) als dem Staat oder Territorium, in dem Veranstalter normalerweise ansässig ist. Die Teilnehmer erkennen die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte und Tribunale dieses Staates oder Territoriums in Verbindung mit die Werbeaktion betreffenden Streitigkeiten an.
  40. Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat können genutzt werden, um für die Werbeaktion zu werben oder sie bekannt zu machen. Durch Teilnahme an der Werbeaktion erkennen die Teilnehmer an, dass die Werbeaktion in keiner Weise von Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat gesponsert, empfohlen oder verwaltet wird oder mit ihnen in Verbindung steht, und sie entbinden Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat von jeglicher Haftung im Hinblick auf diese Werbeaktion. Alle die Werbeaktion betreffenden Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden sind an den Veranstalter zu richten und nicht an Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat.
  41. Alle Ansprüche oder Beschwerden in Bezug auf diese Werbeaktion sind per E-Mail an AOP.CustomerService-Ecom@asics.com zu übermitteln. Bitte gib deine personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname) und Kontaktdaten, den Namen der Werbekampagne und den Gegenstand der Beschwerde klar und deutlich an. Die ASICS Compliance-Abteilung wird sich dann mit dir in Verbindung setzen.