OneASICSTM Journey to Japan Challenge 2026 (Allgemeine Geschäftsbedingungen):  

GLOBALE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

Die OneASICS™ Journey to Japan Challenge (die „Aktion”) ist eine globale Werbemaßnahme der ASICS Corporation, 1-2-4 Sannomiya-cho, Chuo-ku, Kobe 650-0021, Japan („ASICS” oder der „Globale Veranstalter”), die zur Förderung der Marke ASICS durchgeführt wird. Die regionale Verwaltung der Aktion wird von der jeweiligen regionalen ASICS-Einheit durchgeführt, die als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmer in ihrem jeweiligen Gebiet handelt. Vollständige Angaben hierzu sind unter folgendem Link abrufbar: https://legal.asics.com/en-us/legal/overview-of-asics-companies. Datenverwaltungsservices für diese Aktion, einschließlich der Kontoverwaltung von OneASICS™, des Challenge-Trackings über die Runkeeper-App und der Anmeldungsverarbeitung über asics.com, werden von ASICS Digital, Inc., 179 Lincoln Street, Floor 2, Boston, MA 02111 USA, („ASICS Digital”) bereitgestellt, die als Datenverarbeiter im Auftrag der jeweiligen regionalen ASICS-Einheit handelt. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen”) regeln die OneASICS™ Journey to Japan Challenge („Aktion”). Durch ihre Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden. 

Bezeichnung der Werbeaktion  OneASICSTM Journey to Japan Challenge 
Teilnahmeberechtigte Länder  Die Teilnahme steht rechtmäßigen Einwohnern Japans, der Vereinigten Staaten von Amerika (ausgenommen Rhode Island, Florida, New York, Puerto Rico, alle US- Territorien und Besitzungen sowie alle Militärstützpunkte im Ausland), des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, Österreichs, Dänemarks, Irlands, Finnlands, Schwedens, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens offen. Gilt nicht, wo per Gesetz verboten. 
Event OneASICSTM Sound Mind, Sound Body Experience (7.–10. September 2026) 
Aktionszeitraum  Beginn: 17. Mai 2026 14:01 UTC  

Ende: 23. Mai 2026 19:59 UTC  

Für postalische Einsendungen muss die Post von ASICS bis zum 23. Mai 2026 03:59 Uhr (UTC) erhalten werden 

Einsendungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht akzeptiert. Alle außerhalb des Aktionszeitraums eingegangenen Einsendungen sowie solche, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden automatisch disqualifiziert. 
Website https://runkeeper.com/challenge/OneASICSJourneytoJapanChallenge 
Veranstalter  ASICS Corporation 
1-2-4 Sannomiya-cho, Chuo-ku 
Kobe 650-0021 
Japan 

Regionale ASICS-Einheiten fungieren als Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmer in ihren jeweiligen Gebieten. Vollständige Angaben zu den ASICS-Einheiten, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Aktion verantwortlich sind, sind unter folgendem Link abrufbar: https://legal.asics.com/en-us/legal/overview-of-asics-companies. Datenverwaltungsservices für diese Aktion werden von ASICS Digital bereitgestellt, die als Datenverarbeiter im Auftrag des zuständigen regionalen Verantwortlichen handelt  
Teilnahmeberechtigte Personen  Die Teilnahme ist kostenlos; es fallen keine Kosten für die Anmeldung an. Die Teilnahme an der Werbeaktion steht Einwohnern in allen teilnahmeberechtigten Ländern offen, die die Anforderungen der Teilnahmemethode erfüllen und die Volljährigkeit (oder älter) in ihrem Wohnsitzland oder -staat erreicht haben.  

Zur Klarstellung: Jeder Teilnehmer muss in jedem Fall mindestens 18 Jahre alt sein. 

Die Anmeldung und Teilnahme an der Aktion setzt die Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, und die personenbezogenen Daten der Empfänger werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von ASICS verarbeitet.   
Preisdetails Es wird 9 Gewinner geben (3 pro Region: Europa, Japan, Vereinigte Staaten). Jeder Gewinner erhält eine Reise für zwei (2) Personen nach Japan, einschließlich Transport, geteilte Unterkunft in Shizuoka und Tokio, lokaler Transport, geführte kulturelle Erlebnisse, im Programm enthaltene Mahlzeiten und Koordination vor Ort. 
 
Hauptpreis:   
2 x Eintrittskarten (1 für den Gewinner und 1 für die Begleitperson) für das Event ($2.871 USD, €2.454, ¥457.069). 

Rückreise in der Economy-Klasse (Flüge oder Äquivalent) für den Gewinner und die Begleitperson nach Tokio von ihrer nächstgelegenen Hauptstadt – bis zu einem Wert von $4.387 USD (€3.750, ¥698.419). 

Unterkunft (geteiltes Zimmer) vom 7. bis 10. September 2026: 1 Nacht in Tokio im The Royal Park Hotel Iconic Tokyo Shiodome – Zweibettzimmer, Transfers zum Hotel und Abendessen inklusive. 2 Nächte (3 Tage) in Shizuoka im Nippondaira Hotel, Zweibettzimmer, Transfers, Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie kulturelle Erlebnisse inklusive ($3.772 USD, €3.224, ¥600.510 für Gewinner und Begleitperson). 

Reiseversicherung nicht inbegriffen, Transport von und zur nächstgelegenen Hauptstadtflughafen und/oder Bahnhof nicht inbegriffen, Reisevisa nicht inbegriffen. 
 
Der ungefähre Einzelhandelswert („ARV”) des Preises: bis zu $11.030 USD (€9.428, ¥1.755.998) für Gewinner und Begleitperson. 

Der tatsächliche Wert kann je nach Abflugsort, Reisedaten, Preisen der Anbieter und Wechselkursschwankungen variieren. 

Alle sonstigen Kosten sind nicht abgedeckt.  

Das Programm wird ausschließlich in englischer Sprache durchgeführt. Alle Sitzungen, Aktivitäten, Materialien, Anweisungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Programm werden ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt. Durch die Teilnahme am Programm bestätigen die Teilnehmer, dass sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um die Inhalte vollständig zu verstehen und daran teilzunehmen. Es werden keine Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste angeboten. 
Gesamtzahl der Preise9
Gesamtwert der Preise  Gesamter Preispool pro Region (inkl. MwSt.) (3 Gewinner pro Region: Europa, Japan, Vereinigte Staaten): €28.284, $33.090 USD, ¥5.267.994). 

Ungefährer Einzelhandelswert („ARV”) der Auslosung (inkl. MwSt.): $99.270 USD, €84.852, ¥15.803.982 
Teilnahmemethode  Um eine (1) Teilnahme zu erhalten, müssen die Teilnehmer: 

Sich in der Runkeeper-App mit dem bestehenden mit OneASICS verknüpften Konto bzw. dem bestehenden Runkeeper-Login anmelden, und 

An der OneASICS™ Journey to Japan Challenge teilnehmen; und 

Mindestens fünf (5) Aktivitäten von jeweils mindestens 15 Minuten während des Aktionszeitraums tracken; und 

Ihr OneASICS-Konto durch Anmelden über asics.com authentifizieren. 
 
Die Anmeldung wird erst erfasst, wenn die Challenge abgeschlossen ist und das OneASICS-Konto des Nutzers über asics.com authentifiziert wurde. Der Nutzer erhält eine transaktionale E-Mail zur Bestätigung, dass seine Teilnahme registriert wurde und er die Chance hat zu gewinnen. 

Die Teilnahme ist kostenlos. 

ALTERNATIVE TEILNAHMEMÖGLICHKEITEN: Falls du deinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hast, kannst du auch teilnehmen, indem du eine Karte mit den Maßen 3 x 5 Zoll in einem ordnungsgemäß frankierten Briefumschlag an folgende Anschrift schickst: ASICS Apps, 179 Lincoln Street, Floor 2, Boston, MA 02111 USA, die deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer und die Betreffzeile „Runkeeper OneASICS Journey to Japan Gewinnspiel” enthält (“postalische Einsendung[en]”).  Postalische Einsendungen müssen bis zum 22. Mai 2026 23:59 Uhr (EST) (23. Mai 2026 03:59 Uhr (UTC)) eingegangen sein, um an der Verlosung teilzunehmen.  Unleserliche, verspätete, verloren gegangene, unvollständige oder unverständliche Einsendungen sind nicht teilnahmeberechtigt. Postalische Einsendungen gelten als von der Person eingesandt, deren Name auf der postalischen Einsendung angegeben ist.
Maximale Anzahl der Teilnahmen  1 Teilnahme pro Person.  
 
Der Teilnehmer kann bei dieser Werbeaktion nur einen einzigen Preis gewinnen. 
Gewinnziehung    Eine zufällige Gewinnziehung findet statt am 10:01 Uhr (EST) am 26. Mai 2026  

Ort der Ziehung: 
ASICS Europe B.V., Taurusavenue 125, 2132 LS, Hoofddorp, Niederlande. 
Benachrichtigung der Gewinner    Der Gewinner wird spätestens am 27. Mai 2026 um 17:00 Uhr (EST) per E-Mail benachrichtigt  
Gewinnziehung bei nicht beanspruchtem Preis   Falls Gewinner ihren Preis nicht beanspruchen, indem sie nicht auf die Benachrichtigungs-E-Mail antworten und das Preisberechtigungsformular nicht bis zu dem in der E-Mail angegebenen Datum abschließen, wird am 21. Juni 2026 um 10:00 Uhr (EST) nach dem Zufallsprinzip eine Ersatzziehung durchgeführt. 

Ort der Ziehung: 
ASICS Europe B.V., Taurusavenue 125, 2132 LS, Hoofddorp, Niederlande. 
Benachrichtigung der Gewinner der Ersatzziehung  Der Gewinner der Ersatzziehung wird spätestens am 22. Juni 2026 (EST) per E-Mail benachrichtigt.  

Teilnahmebedingungen  

  1. Informationen zur Teilnahme und Preisdetails sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen). Die Bedingungen müssen in Verbindung mit dem Anhang gelesen werden. Der Anhang definiert die in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Terminologie. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Anhang hat der Anhang Vorrang. Die Teilnahme an dieser Aktion gilt als Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen.  
  1. Die Teilnahme steht nur rechtmäßigen Einwohnern der teilnahmeberechtigten Länder offen, die die Teilnahmemethode erfüllen. Die Aktion dient ausschließlich privaten Zwecken. Direktoren, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Lieferanten (einschließlich Preislieferanten) und Auftragnehmer (sowie die unmittelbaren Familienangehörigen von Direktoren, leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Lieferanten und Auftragnehmern) des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmensgruppen sowie der mit dieser Aktion verbundenen Agenturen und Unternehmen, Mitarbeiter von ASICS-Niederlassungen im Allgemeinen, Onitsuka Tiger (einschließlich deren Personal), ASICS-Markenbotschafter und/oder Frontrunner im Allgemeinen, an der Entwicklung dieser Aktion beteiligte Agenturen und sonstige an der Aktion beteiligte Personen sind nicht teilnahmeberechtigt und/oder dürfen auf keine Weise von dieser Aktion und ihrem Preis profitieren. Unmittelbare Familienangehörige sind: Ehegatte, früherer Ehegatte, Kind oder Stiefkind (ob leiblich oder adoptiert), Elternteil, Stiefelternteil, Großelternteil, Stiefgroßelternteil, Onkel, Tante, Nichte, Neffe, Bruder, Schwester, Stiefbruder, Stiefschwester oder Cousin/Cousine ersten Grades. Um an der Aktion teilnehmen und den Preis erhalten zu können, muss der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig einhalten; durch die Annahme des Preises erklärt sich der Empfänger mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Entscheidungen von ASICS einverstanden, die in jeder Hinsicht bindend und endgültig sind. Dieselben Teilnahmevoraussetzungen gelten für die gewählte Reisebegleitperson. 
    Um an der Aktion teilnehmen und den Preis erhalten zu können, muss der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig einhalten; durch die Annahme des Preises erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Entscheidungen von ASICS einverstanden, die in jeder Hinsicht bindend und endgültig sind. 
  1. Die Werbeaktion wird während des Aktionszeitraums durchgeführt.   
  1. Die jeweils angegebene Zeitzone bezieht sich auf den Staat bzw. das Territorium, wo der Veranstalter seinen Sitz hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.  
  1. Der Preis/die Preise sind im Abschnitt „Preisdetails” im Anhang näher beschrieben. Der Preis unterliegt allen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ASICS. Jegliche Abbildungen von Preisen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Eine Übertragung, Erstattung, Substitution oder Ersetzung des Preises ist nicht zulässig.  
  1. Der Gesamtpreispool ist im Abschnitt „Gesamtwert der Preise” im Anhang angegeben.   
  1. Alle Preise werden in US-Dollar, Euro und japanischen Yen angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgestellt wird.  
  1. Alle Preisbeträge in diesen Teilnahmebedingungen verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Der Gewinner trägt die alleinige Verantwortung für etwaige zusätzliche Steuern, die aus dem Gewinn des Preises resultieren. 
  1. Reisepreise müssen zu den im Abschnitt „Preisdetails” des Anhangs angegebenen Daten oder gemäß den anderweitig festgelegten Bedingungen des Drittanbieter-Reiseveranstalters in Anspruch genommen werden. Wenn ein Gewinner Änderungen an den bestätigten Preisdetails vorschlägt, gehen diese Änderungen zu Lasten des Gewinners bzw. der Gewinner und sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters oder des Drittanbieter-Reiseveranstalters zulässig.  
  1. Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet ein Reisepreis keine Reisedokumente, Mahlzeiten, nicht im Ticketpreis enthaltene Steuern, Transfers, Flüge, Unterkunft oder sonstige Kosten persönlicher Art. Sämtliche hierin nicht ausdrücklich erwähnten Ausgaben sind nicht Teil des Preises und obliegen der alleinigen Verantwortung des Gewinners. Die Einhaltung etwaiger Gesundheitspässe oder sonstiger behördlicher Anforderungen liegt in der Verantwortung der Preisgewinner und der sie begleitenden Personen. Eine Nichteinhaltung führt dazu, dass die Anmeldung des Gewinners als ungültig gilt und der Teilnehmer sowie die Begleitperson den Preis verwirken. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Sicherheit, die Bedingungen oder sonstige Umstände, die im Rahmen der Reise oder am Zielort auftreten können. Sollte der Gewinner und die Begleitperson nach Japan reisen, benötigen der Gewinner und die Begleitperson einen Reisepass, der zum Reisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist; etwaige erforderliche Visa sowie Kranken- und Reiseversicherung liegen in der Verantwortung der Gewinner. ASICS ist nicht verantwortlich, wenn dem Gewinner und/oder einer Begleitperson die Einreise in das Zielland verweigert wird oder sie aus dem Zielland ausgewiesen werden, weil sie Einreise- und Aufenthaltsbedingungen des Ziellandes nicht eingehalten haben oder der Verdacht besteht, dass sie diese nicht eingehalten haben, oder aufgrund einer sonstigen behördlichen Entscheidung. Der tatsächliche Einzelhandelswert des Reisepreises kann je nach Abflugsort, Reisedaten und Tarif-/Preisschwankungen variieren.  Falls der tatsächliche Wert des Preises unter dem angegebenen ARV liegt, wird die Differenz nicht ausgezahlt. Alle Reisearrangements müssen über den Sponsor oder einen Beauftragten des Sponsors vorgenommen werden. Bestimmte Einschränkungen und gesperrte Daten können gelten. Der Gewinner des Reisepreises muss reisen, wann und wie vom Sponsor bestimmt, andernfalls kann der Reisepreis verwirkt werden und es wird ein alternativ nach dem Zufallsprinzip ausgewählter Gewinner bestimmt. 
  1. Der Reisepreis unterliegt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Der Gewinner und, falls zutreffend, seine Begleitperson müssen gemeinsam alle Reisepresileistungen in Anspruch nehmen. Der Veranstalter haftet nicht für Stornierungen, Verspätungen oder Umbuchungen von Flügen sowie für etwaige dadurch entstehende Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunftskosten), die allein in der Verantwortung des Gewinners liegen.  
  1. Falls der Gewinner des Preises seine Verfügbarkeit zur Inanspruchnahme des Preises an den angegebenen Daten nicht bis zu dem angegebenen Zeitpunkt und Datum bestätigt hat, gilt die Anmeldung des Preisgewinners als ungültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine weitere Ziehung zur Vergabe des Preises durchzuführen, vorbehaltlich etwaiger Anweisungen einer zuständigen Behörde.  
  1. Weder der Veranstalter noch mit dem Event verbundene Unternehmen oder Agenturen akzeptieren eine Verantwortung für die Stornierung oder Verzögerung des Events aus außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Gründen oder für eine Unfähigkeit des Gewinners, am angesetzten Termin an dem Event teilzunehmen.  
  1. Falls ein Teil des Events aus beliebigem Grund aufgegeben, abgewandelt, abgesagt oder verschoben wird, gehen der Gewinner und, falls anwendbar, seine Begleitperson(en) nach Ermessen des Veranstalters aller Rechte an der Teilnahme an dem Event verlustig, und es werden für dieses Element des Preises weder Bargeld noch alternative Tickets als Ersatz zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung, Erstattung oder Ersetzung des Preises ist nicht zulässig. 
  1. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Begleitbedingungen des Events einzuhalten.  
  1. Den Teilnehmern wird empfohlen, dass aus ihren Preisgewinnen steuerliche Konsequenzen entstehen können, und sie sollten vor der Annahme ihres Preises bzw. ihrer Preise unabhängigen Finanzrat einholen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige steuerliche Konsequenzen, die aus der Annahme eines Preises entstehen können. Alle auf den Preis anfallenden Steuern oder Gebühren obliegen der alleinigen Verantwortung des Gewinners (US-amerikanische Gewinner erhalten gegebenenfalls ein Formular des Typs 1099, das den tatsächlichen Wert des gewonnenen Preises widerspiegelt). Die Teilnehmer tragen alle Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Aktion entstehen, und erhalten diese nicht erstattet, unabhängig davon, ob sie die Aktion gewinnen oder nicht.  
  1. Die Teilnehmer müssen während des Aktionszeitraums die Teilnahmemethode befolgen, um an der Aktion teilzunehmen. Eine Nichteinhaltung führt zu einer ungültigen Anmeldung. Der Veranstalter wird einen Teilnehmer nicht darüber informieren, wenn seine Anmeldung als ungültig gilt.   
  1. Als Teilnahmezeitpunkt gilt der Eingangszeitpunkt der Einsendung beim Veranstalter.  
  1. Teilnehmer dürfen so oft teilnehmen wie maximal zulässig (falls anwendbar).  
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verspätete, verloren gegangene, verzögerte, unvollständige, auf unrichtige Weise eingereichte, beschädigte, unleserliche oder fehlgeleitete Einsendungen, Ansprüche oder Zuschriften, ob bedingt durch Unterlassung, Fehler, Veränderung, Manipulation, Löschung, Diebstahl, Zerstörung, Störung von Kommunikationsnetzen oder -medien oder anderweitig, einschließlich von Einsendungen, die aus beliebigem Grund nicht beim Veranstalter eingehen.  Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen von Benutzerfehlern, einschließlich (ohne Einschränkung) angefallener Kosten. Schriftwechsel sind ausgeschlossen.  
  1. Der/die Preis(e) wird/werden dem/den gültigen Teilnehmer(n) durch Zufallsauswahl nach einer Ziehung gemäß den Einzelheiten der Gewinnziehung verliehen. Die Gewinnchancen hängen von der Gesamtzahl der eingegangenen Einsendungen ab. Der Veranstalter kann zusätzliche Reserveteilnahmen ziehen (und diese in der Reihenfolge aufzeichnen). Im Falle einer ungültigen Anmeldung oder eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers oder wenn der Teilnehmer nicht berechtigt ist, den Preis anzunehmen, wird der Preis dem ersten gezogenen Reserveteilnehmer verliehen. Falls der Preis dem gezogenen Teilnehmer nicht verliehen werden kann, wird der Veranstalter diesen Vorgang fortsetzen, bis der Preis vergeben ist. 
  1. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Es werden keine sonstigen Faktoren berücksichtigt.  
  1. Der Gewinner muss bei der Ziehung nicht zugegen sein, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil festgelegt ist.  
  1. Der/die Gewinner wird/werden gemäß den Abschnitten „Benachrichtigung der Gewinner” und „Benachrichtigung der Gewinner der Ersatzziehung” (falls anwendbar) des Anhangs benachrichtigt. Die Benachrichtigung der Gewinner gilt als erfolgt zum späteren der folgenden Zeitpunkte: dem Zeitpunkt, zu dem der Gewinner die tatsächliche Benachrichtigung vom Veranstalter erhält, oder zwei Werktage danach. Die Benachrichtigung enthält Angaben dazu, wie der/die Preis(e) beansprucht werden kann/können.  
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn er Preisgewinner nicht kontaktieren kann, die keine korrekten oder vollständigen Kontaktdaten angegeben haben. Falls sich die Kontaktdaten eines Teilnehmers während des Aktionszeitraums ändern, liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, den Veranstalter zu benachrichtigen. Ein Antrag auf Änderung von Anmeldedaten ist an den Veranstalter zu richten.  
  1. Als Bedingung für die Annahme eines Preises muss der Gewinner alle Nutzungsbedingungen des Preises und die Anforderungen des Preislieferanten erfüllen. Jeder Preis muss wie angegeben in Anspruch genommen werden, und es wird keine Entschädigung geleistet, wenn ein Gewinner den Preis nicht wie angegeben nutzen kann.  
  1. Durch die Teilnahme und das Abschließen der ASICS Runkeeper In-App-Challenge erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten, einschließlich des Namens des Gewinners bzw. der Gewinner und des Wohnsitzstaates/-territoriums, auf ASICS.com veröffentlicht werden. Die persönlichen Daten des Gewinners werden gemäß dem Abschnitt „Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner” des Anhangs auf ASICS.com veröffentlicht (falls anwendbar). Der Gewinner und, falls zutreffend, seine Begleitperson müssen bei der Annahme des Preises in der Lage sein, einen Identitätsnachweis und einen Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes im teilnehmenden Land zu erbringen. 
  1. Falls der/die Preis(e) nicht bis zum mitgeteilten Zeitpunkt und Datum der Ersatzziehung gegenüber dem/den Gewinner(n) beansprucht wurde(n) und vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer staatlichen Lotteriebehörde, kann der Veranstalter eine Ersatzziehung gemäß dem Abschnitt „Ersatzziehung” des Anhangs durchführen (falls anwendbar). Im Falle einer Ersatzziehung wird der Veranstalter versuchen, den/die Gewinner der Ersatzziehung gemäß dem Abschnitt „Benachrichtigung der Gewinner der Ersatzziehung” des Anhangs zu kontaktieren, und, falls anwendbar, der Name und der Wohnsitzstaat/-territorium des/der Gewinner(s) der Ersatzziehung werden gemäß dem Abschnitt des Anhangs mit dem Titel „Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner der Ersatzziehung” veröffentlicht. Falls ein Preis nicht mehr verfügbar ist, kann der Veranstalter diesen durch einen Preis von höherem oder gleichem Wert ersetzen, vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde.  Der Veranstalter ist nicht berechtigt, mit der Bereitstellung des Preises verbundene Verwaltungskosten abzuziehen.  
  1. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang schließt der Veranstalter alle Gewährleistungen, Zusicherungen oder Garantien („Gewährleistungen”) in Bezug auf die Aktion und etwaige Preise aus, einschließlich etwaiger Gewährleistungen, die möglicherweise im Zuge der Werbung oder Förderung der Aktion gemacht wurden. Die Durchführung der Aktion oder die Bereitstellung von Preisen kann Dritte einbeziehen, und der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistungen und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit solchen Dritten, deren Handlungen oder Unterlassungen ab. Durch die Teilnahme an der Aktion entbindet der Teilnehmer den Veranstalter und seine verbundenen Unternehmensgruppen (einschließlich der leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten jeder dieser Gruppen) von allen Klagen, Strafen, Haftungsansprüchen, Forderungen oder Ansprüchen, die der Teilnehmer gegen den Veranstalter haben könnte oder die dem Veranstalter für Verluste oder Schäden entstehen könnten, die direkt oder indirekt aus der Anmeldung oder Teilnahme des Teilnehmers an der Aktion, dem Gewinn oder Nichterreichen eines Preises oder der Nutzung des Preises durch den Teilnehmer oder die Erlaubnis zur Nutzung durch eine andere Person resultieren, mit Ausnahme von Haftungsansprüchen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können oder die dazu führen würden, dass ein Teil dieser Klausel nichtig oder nicht durchsetzbar wäre.   
  1. Falls dem Veranstalter trotz der vorangegangenen Klausel gemäß einem Gesetz, das eine gesetzlich nicht ausschließbare Gewährleistung oder Verbrauchergarantie in diesen Teilnahmebedingungen impliziert, eine Haftung gegenüber einem Teilnehmer erwächst, ist die Haftung des Veranstalters in Bezug auf die Werbeaktion auf entweder, nach Ermessen des Veranstalters, die Nachlieferung der zur Werbeaktion gehörenden Waren oder Dienstleistungen oder die Bezahlung der Kosten für die Nachlieferung dieser Waren oder Dienstleistungen beschränkt. 
  1. Ohne das Vorgenannte dadurch einzuschränken, haftet weder der Teilnehmer noch der Veranstalter dem jeweils anderen gegenüber in irgendeiner Weise für indirekte oder Folgeverluste oder -schäden, insbesondere entgangene Gewinne, Rufschäden, Minderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes oder entgangene Geschäftschancen.  Der Gewinner und seine eventuelle Begleitperson übernehmen jegliche und alle mit der Teilnahme und der Einlösung des Preises verbundenen Risiken. 
  1. Der Veranstalter und seine verbundenen Agenturen und Unternehmen haften nicht für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verluste während der Zustellung von Preisen.  
  1. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen eine bestimmte Einsendung nicht akzeptieren, eine Einsendung disqualifizieren oder die gesamte Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Haftung gegenüber Teilnehmern stornieren, vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde. Unbeschadet dessen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Gültigkeit von Einsendungen, Preisansprüchen und Teilnehmern zu überprüfen und jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der eine irreführende Einsendung oder einen irreführenden Preisanspruch einreicht oder der nicht im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen handelt oder den Anmeldeprozess manipuliert oder verfälscht. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen durch einen Gewinner verwirkt der Gewinner den Preis vollständig und es wird kein Ersatz angeboten. Die Überprüfung liegt im Ermessen des Veranstalters, dessen Entscheidung endgültig ist. Das Versäumnis des Veranstalters, seine Rechte in einem Stadium durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. 
  1. Preise oder ein nicht genutzter Teil eines Preises sind nicht übertragbar oder austauschbar und können nicht als Bargeld in Anspruch genommen werden, vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde. Falls ein Preis aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann der Veranstalter den Preis durch einen anderen Artikel von gleichem oder höherem Wert ersetzen, vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Anweisungen einer Regulierungsbehörde. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Abweichungen im Preiswert (einschließlich zwischen der Werbung für die Aktion und dem Erhalt des Preises).  
  1. Im Falle des Eingreifens externer Handlungen, Agierender oder Ereignisse, die die Fähigkeit des Veranstalters (oder einer an der Werbeaktion beteiligten Drittpartei) zur Durchführung der Werbeaktion an den Daten und in der Weise, die in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben sind, verhindert oder erheblich behindert, insbesondere Vandalismus, Naturkatastrophen, unabwendbare Ereignisse, Bürgerunruhen, Streiks, Krieg und terroristische Handlungen, werden die Pflichten des Veranstalters in Bezug auf die Werbeaktion für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt, und der Veranstalter kann die Werbeaktion zusätzlich, nach seinem uneingeschränkten Ermessen, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden, stornieren und zu denselben Bedingungen neu beginnen.   
  1. Alle Einsendungen gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Als Bedingung für die Teilnahme an dieser Aktion erklären sich die Teilnehmer bereit, alle ihre Rechte an ihrer Einsendung und den damit verbundenen Inhalten an den Veranstalter abzutreten, einschließlich aller Urheber- oder sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Einsendung und den damit verbundenen Inhalten. Unbeschadet dessen kann der Veranstalter Einsendungsinhalte für jeden beliebigen Zweck verwenden, einschließlich kommerzieller Zwecke. Sie garantieren, dass der Einsendungsinhalt original, rechtmäßig und nicht irreführend ist und dass die Verwendung solcher Inhalte durch den Veranstalter keine Rechte Dritter verletzen wird. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Sie als Autor eingereichten Inhalts zu nennen, und kann anderweitig Handlungen oder Unterlassungen vornehmen, die andernfalls eine Verletzung etwaiger moralischer Rechte darstellen würden, die Sie als Autor von Inhalten haben könnten.   
  1. Die Teilnehmer stimmen zu, dass der Veranstalter die in Verbindung mit dieser Aktion bereitgestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung der Aktion und der Vergabe etwaiger Preise verwendet, einschließlich der Weitergabe an an der Aktion beteiligte Dritte und zuständige Behörden (z. B. Reiseagentur für Reisearrangements). Für diese Zwecke stimmen die Teilnehmer zu, dass der Veranstalter ihre personenbezogenen Daten in ihr Wohnsitzland und in andere Länder als das Wohnsitzland des Teilnehmers übermittelt und/oder dort erhebt, speichert, verarbeitet und verwendet.  Zusätzlich zu einer etwaigen Nutzung, die in der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters dargelegt ist, können der Veranstalter einschließlich Dritter Ihre personenbezogenen Daten auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders mitgeteilt, für Werbe-, Marketing-, Öffentlichkeits-, Forschungs- und Profilierungszwecke verwenden, einschließlich des Versendens elektronischer Nachrichten oder des Anrufens. Zur Klarstellung: ASICS Digital, das Datenverarbeitungsservices im Zusammenhang mit dem OneASICS™-Programm, der Runkeeper-App und asics.com bereitstellt, die in dieser Aktion verwendet werden, verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich als Datenverarbeiter, der gemäß dokumentierten Anweisungen der zuständigen regionalen ASICS-Einheit als Verantwortlicher handelt, und verarbeitet diese Daten nicht für eigene Werbe-, Marketing- oder Profilierungszwecke auf der Grundlage der im Rahmen dieser Bedingungen eingeholten Einwilligung.  
  1. Die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Informationen, die in Verbindung mit dieser Werbeaktion zur Verfügung gestellt werden, erfolgt gemäß ASICS’ globaler Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link erhältlich ist: https://www.asics.com/privacy/privacy-policy.html. Die Identität und die Kontaktdaten der zuständigen regionalen ASICS-Einheit, die in Ihrem Wohnsitzland als Verantwortlicher handelt, sind unter folgendem Link abrufbar: https://legal.asics.com/en-us/legal/overview-of-asics-companies. Datenverwaltungsservices für diese Aktion werden von ASICS Digital bereitgestellt, die als Datenverarbeiter im Auftrag des zuständigen regionalen Verantwortlichen handelt. Die Datenschutzrichtlinie enthält lokale Abweichungen, die die Datenschutzgesetze in den teilnahmeberechtigten Ländern einhalten und übernehmen. Alle personenbezogenen Daten, die von den Empfängern im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ASICS OneASICSTM Journey to Japan Challenge 2026 bereitgestellt werden, werden ausschließlich für die Verwaltung der Aktion und die Vergabe des Preises verwendet.  
  1. Die Aktion und diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht Japans. 
  1. Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat können zur Werbung oder Förderung der Aktion verwendet werden. Durch die Teilnahme an der Aktion erklären die Teilnehmer, dass die Aktion in keiner Weise von Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat gesponsert, befürwortet oder verwaltet wird oder mit diesen in Verbindung steht; und sie entbinden Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dieser Aktion. Fragen, Kommentare oder Beschwerden bezüglich der Aktion sind an den Veranstalter und nicht an Facebook, YouTube, Instagram, TikTok oder Snapchat zu richten. 
  1. Ansprüche oder Beschwerden bezüglich dieser Aktion sind per E-Mail an GLB-OneASICS@asics.com zu richten. Bitte geben Sie deutlich Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname) und Kontaktdaten, den Namen der Werbekampagne und den Gegenstand der Beschwerde an. Bitte beachten Sie, dass die Compliance-Abteilung von ASICS Sie infolgedessen kontaktieren könnte. 
  1. ASICS behält sich nach alleinigem Ermessen vor, jegliche Personen/Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn ASICS Grund zur Annahme hat, dass diese Person:  
  1. den Auswahlprozess oder den Betrieb der Aktion oder Websites, die die Aktion bewerben, manipuliert oder verfälscht;  
  1. gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt; oder  
  1. mithilfe mehrerer E-Mail-Adressen und/oder dem Einsatz jeglicher Robotersoftware oder automatisierter Geräte mehrfach an der Aktion teilnimmt bzw. versucht, mehrfach daran teilzunehmen.  
  1. Falls ASICS nach alleinigem Ermessen feststellt, dass technische oder unvorhergesehene Ereignisse die Integrität oder Durchführbarkeit der Aktion beeinträchtigen, behält sich ASICS das Recht vor, die strittigen Preisansprüche für nichtig zu erklären und/oder den entsprechenden Teil der Aktion, einschließlich der gesamten Werbeaktion, zu beenden 
  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Einwohner der Vereinigten Staaten: 
  1. Anwendbares Recht / Haftungsbeschränkung. Alle Fragen und Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit dieser offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten von Teilnehmern, dem Sponsor oder den freigestellten Parteien im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel werden durch das interne Recht des Bundesstaates Kalifornien geregelt und ausgelegt, ohne dass die Wahl- oder Kollisionsrechtsnormen oder -bestimmungen zur Anwendung kommen, die die Anwendung anderer Gesetze zur Folge hätten. 

DURCH DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL ERKLÄRT SICH DER TEILNEHMER IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG DAMIT EINVERSTANDEN: (A) ALLE STREITIGKEITEN, ANSPRÜCHE UND KLAGEGRÜNDE, DIE AUS DEM GEWINNSPIEL ODER EINEM VERGEBENEN PREIS ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, WERDEN INDIVIDUELL, OHNE RÜCKGRIFF AUF JEGLICHE FORM DER SAMMELKLAGE, BEIGELEGT; (B) ALLE ANSPRÜCHE, URTEILE UND AUSZEICHNUNGEN WERDEN AUF TATSÄCHLICHE KOSTEN DRITTER AUS EIGENER TASCHE (FALLS VORHANDEN) BEGRENZT, DIE ZEHN US-DOLLAR ($10,00) NICHT ÜBERSTEIGEN, JEDOCH WERDEN IN KEINEM FALL ANWALTSGEBÜHREN ZUGESPROCHEN ODER ERSTATTET; (C) UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DARF EIN TEILNEHMER EINE ZUERKENNUNG FÜR STRAF-, NEBEN-, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE UND/ODER SONSTIGE SCHÄDEN ERHALTEN, AUSSER TATSÄCHLICHEN AUSLAGEN, DIE ZEHN US-DOLLAR ($10,00) NICHT ÜBERSTEIGEN, UND/ODER RECHTEN AUF VERVIELFACHUNG ODER ANDERWEITIGE ERHÖHUNG VON SCHADENSERSATZ; UND (D) DIE RECHTSBEHELFE DES TEILNEHMERS SIND AUF EINEN ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ (FALLS VORHANDEN) BESCHRÄNKT UND DER TEILNEHMER VERZICHTET UNWIDERRUFLICH AUF DAS RECHT, EINSTWEILIGEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN RECHTSSCHUTZ ZU BEANTRAGEN.  IN EINIGEN HOHEITSGEBIETEN SIND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ODER -AUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSSIG, SODASS DAS OBEN GENANNTE MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT. 

  1. Streitbeilegung.  Durch den Zugriff auf, das Durchsuchen, das Erstellen eines Kontos oder die anderweitige Nutzung der Website des Sponsors (die „Website”), die Nutzung anderer Websites oder mobiler Anwendungen des Sponsors oder den Besuch der Geschäfte des Sponsors, den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen oder andere Transaktionen oder Interaktionen mit dem Sponsor, einschließlich der Anmeldung und Teilnahme an diesem Gewinnspiel, erklären Sie sich damit einverstanden, an die Allgemeinen GeschäftsbedingungenSMS-BedingungenOneASICS™-Bedingungen, Cookie-Richtlinie und Datenschutzrichtlinie des Sponsors (zusammenfassend als „Bedingungen” bezeichnet) gebunden zu sein und diese einzuhalten. Falls Sie nicht alle Bedingungen akzeptieren, müssen Sie die Nutzung der Website und andere Interaktionen mit dem Unternehmen unverzüglich einstellen.  Durch die Anmeldung und Teilnahme am Gewinnspiel verstehen und akzeptieren Sie ferner, dass alle Streitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe zwischen Ihnen und dem Sponsor, die aus dem Gewinnspiel oder einem vergebenen Preis entstehen oder damit zusammenhängen, soweit nach geltendem Recht zulässig, durch verbindliche Schlichtung gemäß den in den Bedingungen festgelegten Bestimmungen beigelegt werden und Sie auf Ihr Recht verzichten, Ansprüche geltend zu machen oder an einer Sammelklage teilzunehmen. 
  1.  Verbindliche Schlichtung; keine Sammelklage.   

HINWEIS: DIESE OFFIZIELLEN REGELN ENTHALTEN EINE STREITBEILEGUNGS- UND  SCHIEDSKLAUSEL, EINSCHLIESSLICH EINES VERZICHTS AUF SAMMELKLAGEN, DIE SICH AUF IHRE RECHTE GEMÄSS DIESEN OFFIZIELLEN REGELN UND IN BEZUG AUF  STREITIGKEITEN, DIE SIE MIT ASICS HABEN KÖNNTEN, AUSWIRKT.    SIE KÖNNEN DEM VERBINDLICHEN  EINZELSCHIEDSVERFAHREN UND DEM VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN WIE UNTEN BESCHRIEBEN WIDERSPRECHEN. 

Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, mit Ausnahme von Streitigkeiten bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums des Sponsors und bestimmter gesetzlicher Ansprüche, die gemäß Gesetz nicht schiedsfähig sind, werden alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Sponsor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die aus diesen offiziellen Regeln entstehen; Ihrer Nutzung des Gewinnspiels oder der Teilnahme daran oder anderen Interaktionen mit dem Sponsor (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit Werbeanzeigen und Offenlegungen des Sponsors; E-Mail-, SMS- oder anderen vom Sponsor gesendeten Nachrichten; oder der Erfassung, Verarbeitung oder Aufbewahrung Ihrer Informationen durch den Sponsor) (eine „Streitigkeit“) durch verbindliche Schlichtung gemäß diesen exklusiven Streitbeilegungsverfahren beigelegt, außer dass Sie Ansprüche bei einem Gericht für geringfügige Forderungen geltend machen oder Maßnahmen durch Behörden einleiten können. 

Widerspruch: Sie können dem endgültigen, verbindlichen Schiedsverfahren und dem Verzicht auf Sammel- und Vertretungsverfahren, wie in diesen offiziellen Regeln festgelegt, widersprechen (sich ausschließen lassen), indem Sie innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ihrer erstmaligen Zustimmung zu diesen offiziellen Regeln einen schriftlichen Brief an den Sponsor unter 7755 Irvine Center Drive, Suite 400, Irvine, CA 92618; z. Hd.: Rechtsabteilung (die „Benachrichtigungsadresse“) senden. Der Brief muss persönlich von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vormund unterzeichnet werden und Folgendes enthalten: (1) Ihren Vor- und Nachnamen; (2) Ihre Postanschrift; (3) Ihre E-Mail-Adresse; und (4) Ihren Antrag auf Ausschluss vom endgültigen, verbindlichen Schiedsverfahren und dem Verzicht auf Sammel- und Vertretungsverfahren, wie in diesem Abschnitt festgelegt. Falls Sie gemäß den oben dargelegten Verfahren widersprechen, gelten alle sonstigen Bedingungen dieser offiziellen Regeln weiterhin. 

Vorschiedsrechtliche Streitbeilegung: Wann immer eine Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Sponsor entsteht, erklären Sie und der Sponsor sich bereit, zunächst eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu senden (eine „Forderung“). Sie müssen die Forderung per Einschreiben an den Sponsor unter der Benachrichtigungsadresse senden. Der Sponsor muss die Forderung per Einschreiben an die aktuellste Adresse, die der Sponsor für Sie in seinen Unterlagen hat, an Sie senden (oder per E-Mail, wenn der Sponsor nur eine E-Mail-Adresse für Sie in seinen Unterlagen hat). Eine Forderung muss (1) darauf abzielen, die Streitigkeit nur auf individueller Basis beizulegen; (2) die vollständige Grundlage für die Streitigkeit (einschließlich der für den Empfänger zur Prüfung und Beantwortung ausreichenden Einzelheiten zur Streitigkeit) und das Datum, an dem die Streitigkeit entstanden ist, darlegen; (3) den vollständigen Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des einzelnen Antragstellers angeben, um dessen Identität zu bestätigen und die Kommunikation zu erleichtern; und (4) persönlich vom einzelnen Antragsteller oder für den Sponsor von seinem bevollmächtigten Vertreter (und nicht nur von dessen Rechtsanwalt) unterzeichnet sein. Innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Erhalt einer Forderung kann der Empfänger eine individuelle Video- oder Telefonkonferenz anfordern, um in gutem Glauben zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen, an der Sie und der Sponsor persönlich teilnehmen werden (mit Rechtsanwalt, falls vertreten). Sie und der Sponsor erklären sich damit einverstanden, keine Rechtsschritte einzuleiten, einschließlich der Einreichung einer Klage oder der Beantragung einer Schlichtung, bis nach Ablauf der Frist zur Anforderung einer Konferenz oder, falls eine Konferenz beantragt wird, zwanzig (20) Werktage nach Abschluss der individuellen Konferenz. Die Einhaltung dieses informellen Streitbeilegungsverfahrens ist zwingend und eine Voraussetzung für die Einleitung einer Klage oder eines Schiedsverfahrens. Dieses Verfahren ist wesentlich dafür, dass jeder von uns eine sinnvolle Möglichkeit hat, Streitigkeiten informell beizulegen. Alle geltenden Verjährungsfristen und Einreichungsfristen werden ausgesetzt, während die Parteien das oben dargelegte Verfahren durchlaufen. Ein zuständiges Gericht kann die Einreichung oder Verfolgung einer Klage oder eines Schiedsverfahrens untersagen, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. 

Schiedsverfahren: Falls die in der Forderung dargelegte Streitigkeit nicht innerhalb der oben für die vorschiedsrechtliche Streitbeilegung festgelegten Fristen zu Ihrer oder der Zufriedenheit des Sponsors beigelegt wird und Sie oder der Sponsor beabsichtigen, Rechtsschritte einzuleiten, erklären Sie und der Sponsor sich damit einverstanden, dass Sie oder der Sponsor einen Schiedsantrag bei National Arbitration & Mediation („NAM“) (https://www.namadr.com/) einreichen werden. Das Schiedsverfahren wird von einem einzelnen Schiedsrichter bei NAM gemäß dessen dann geltenden umfassenden Streitbeilegungsverfahren und -regeln durchgeführt, vorbehaltlich der unten stehenden Bestimmungen zur Massenschlichtung. Sie oder der Sponsor können wählen, ob das Schiedsverfahren ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher Eingaben stattfinden soll oder ob Sie persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz teilnehmen möchten. Das Schiedsverfahren wird vertraulich behandelt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. 

Die Zahlung aller Gebühren richtet sich nach den NAM-Regeln. Entweder Sie oder der Sponsor können im Schiedsverfahren Anwaltsgebühren und -kosten beantragen, wenn der Schiedsrichter feststellt, dass die Ansprüche mutwillig sind. JEDES STREITBEILEGUNGSVERFAHREN WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF INDIVIDUELLER BASIS UND NICHT IM RAHMEN EINER SAMMEL-, KONSOLIDIERTEN, VERTRETUNGS- ODER PRIVATKLAGE DURCHGEFÜHRT, ES SEI DENN, DIE UNTEN DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN ZUR MASSENSCHLICHTUNG WERDEN AUSGELÖST. WEDER SIE NOCH DER SPONSOR DÜRFEN ALS PRIVATER STAATSANWALT ODER KLASSENVERTRETER HANDELN ODER ALS MITGLIED EINER GRUPPE VON ANTRAGSTELLERN IN BEZUG AUF EINE STREITIGKEIT ODER EINEN ANSPRUCH TEILNEHMEN. 

Massenschlichtung: Falls zu einem beliebigen Zeitpunkt fünfundzwanzig (25) oder mehr Antragsteller Schiedsanträge einreichen oder einzureichen beabsichtigen, die ähnliche Streitigkeiten gegen den Sponsor erheben, und wenn diese Umstände der Definition und den Kriterien von Masseneinreichungen („Masseneinreichung“) gemäß den dann geltenden Ergänzungsregeln und -verfahren für Masseneinreichungen von NAM („NAM-Regeln für Masseneinreichungen“, verfügbar unter https://www.namadr.com/resources/rules-fees-forms/) entsprechen, z. B. wenn die Vertretung der Antragsteller in den Fällen gleich, einheitlich oder koordiniert ist, gelten die zum Zeitpunkt der Einreichung des Schiedsantrags geltenden NAM-Regeln für Masseneinreichungen in der unten geänderten Fassung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Rechtsanwälte der Parteien während dieses Prozesses zusammentreffen und beraten, um Änderungen an diesen Verfahren auf der Grundlage der besonderen Bedürfnisse der Masseneinreichung zu besprechen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass durch die Entscheidung zur Teilnahme an einer Masseneinreichung die Entscheidung über Ihre Streitigkeit verzögert werden kann. 

 Phase Eins: Die Rechtsanwälte der Antragsteller und die Rechtsanwälte des Sponsors wählen jeweils fünf (5) Ansprüche pro Seite aus, und der NAM-Verfahrensschiedsrichter wird nach dem Zufallsprinzip fünfzehn (15) Ansprüche (insgesamt fünfundzwanzig (25) Ansprüche) auswählen, die im Rahmen eines gestuften Verfahrens eingereicht werden und in einzelnen Schiedsverfahren vorgebracht werden sollen. Jedes dieser einzelnen Schiedsverfahren wird einem anderen, einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Alle verbleibenden Ansprüche werden nicht eingereicht und gelten nicht als im Schiedsverfahren eingereicht, und es werden keine Schiedsgebühren in Verbindung mit diesen Ansprüchen erhoben, es sei denn, sie werden zur Einreichung in einzelnen Schiedsverfahren im Rahmen eines gestuften Verfahrens ausgewählt. Jede Partei kann eine in einem einzelnen Schiedsverfahren ergangene Entscheidung/Auszeichnung gemäß den dann geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM anfechten. Nach Abschluss dieses ersten Satzes gestufter Verfahren werden die Parteien unverzüglich eine globale Mediationssitzung über alle verbleibenden Ansprüche mit einem im Ruhestand befindlichen Bundes- oder Staatsrichter einleiten, und der Sponsor trägt die Kosten des Mediators. Die Anhängigkeit einer Berufung verzögert diese globale Mediation nicht. 

Phase Zwei: Falls die verbleibenden Ansprüche nach der globalen Mediation in Phase Eins nicht beigelegt werden, wählen die Rechtsanwälte der Antragsteller und die Rechtsanwälte des Sponsors jeweils zehn (10) Ansprüche pro Seite aus, und der NAM-Verfahrensschiedsrichter wird nach dem Zufallsprinzip dreißig (30) Ansprüche (insgesamt fünfzig (50) Ansprüche) auswählen, die im Rahmen eines zweiten gestuften Verfahrens eingereicht werden und in einzelnen Schiedsverfahren vorgebracht werden sollen, vorbehaltlich etwaiger von den Parteien schriftlich vereinbarter Verfahrensänderungen. Jedes dieser einzelnen Schiedsverfahren wird einem anderen, einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Alle verbleibenden Ansprüche werden nicht eingereicht und gelten nicht als im Schiedsverfahren eingereicht, und es werden keine Schiedsgebühren in Verbindung mit diesen Ansprüchen erhoben, es sei denn, sie werden im Rahmen eines gestuften Verfahrens in Schiedsverfahren vorgebracht. Jede Partei kann eine in einem einzelnen Schiedsverfahren ergangene Entscheidung/Auszeichnung gemäß den dann geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM anfechten. Nach Abschluss dieses zweiten Satzes gestufter Verfahren werden die Parteien unverzüglich eine globale Mediationssitzung über alle verbleibenden Ansprüche mit einem im Ruhestand befindlichen Bundes- oder Staatsrichter einleiten, und der Sponsor trägt die Kosten des Mediators. Die Anhängigkeit einer Berufung verzögert diese globale Mediation nicht. 

Falls Ihr Anspruch nicht im Rahmen des oben genannten gestuften Verfahrens beigelegt wird, gilt Folgendes: 

Option Eins: Sie und der Sponsor können separat oder durch Vereinbarung dem Schiedsverfahren widersprechen und wählen, dass Ihr Anspruch gemäß diesen offiziellen Regeln auf individueller (nicht auf Sammel- oder konsolidierter) Basis vor Gericht verhandelt wird. Sie können dem Schiedsverfahren widersprechen, indem Sie uns Ihren individuellen, persönlich unterzeichneten Widerspruch per Einschreiben an die Benachrichtigungsadresse senden. Ein solcher Widerspruch muss von Ihnen persönlich gesendet werden und nicht von Ihrem Bevollmächtigten, Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die vorgibt, in Ihrem Namen zu handeln. Er muss eine von Ihnen persönlich unterzeichnete Erklärung enthalten, dass Sie dem Schiedsverfahren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss von Phase 2 einschließlich der Mediation widersprechen möchten. Der Sponsor kann Ihren Anspruch aus dem Schiedsverfahren ausschließen, indem er innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf Ihrer dreißig (30)-tägigen Widerspruchsfrist eine von einem bevollmächtigten Vertreter des Sponsors unterzeichnete Mitteilung über die Absicht des Sponsors, den Anspruch auszuschließen, an Ihren Rechtsanwalt sendet. Die Rechtsanwälte der Parteien können schriftlich vereinbaren, diese Fristen anzupassen. 

ODER 

Option Zwei: Falls weder Sie noch der Sponsor wählen, dass Ihr Anspruch gemäß Option Eins vor Gericht verhandelt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Anspruch vom NAM-Verfahrensschiedsrichter in Gruppen von fünfhundert (500) Antragstellern zusammengefasst wird, um im Rahmen separater konsolidierter Schiedsverfahren eingereicht und vorgebracht zu werden, vorbehaltlich etwaiger von den Parteien schriftlich vereinbarter Verfahrensänderungen. Jedes dieser konsolidierten Schiedsverfahren wird einem anderen, einzelnen Schiedsrichter zugewiesen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Jede Partei kann eine in einem konsolidierten Schiedsverfahren ergangene Entscheidung/Auszeichnung gemäß den dann geltenden Berufungsstreitbeilegungsregeln und -verfahren von NAM anfechten. Den Rechtsanwälten der Parteien wird empfohlen, zusammenzutreffen und zu beraten, an Mediationen teilzunehmen sowie miteinander und mit NAM (einschließlich über einen Verfahrensschiedsrichter im Sinne der NAM-Regeln) in Kontakt zu treten, um Wege zur Rationalisierung der Entscheidungsfindung zu Ansprüchen zu erkunden, die Effizienz zu steigern, Ressourcen zu schonen und die verbleibenden Ansprüche beizulegen. 

Ein zuständiges Gericht ist befugt, diese Bestimmungen zur Massenschlichtung durchzusetzen und, falls erforderlich, eine Klage sowie die Masseneinreichung, Verfolgung oder Verwaltung von Schiedsverfahren und die Erhebung von Schiedsgebühren zu untersagen. Sie und der Sponsor erklären sich damit einverstanden, dass jede Partei die Integrität und Effizienz des Schiedsverfahrens schätzt und das Verfahren zur fairen Beilegung echter und ernsthafter Streitigkeiten zwischen den Parteien einsetzen möchte. Sie und der Sponsor erkennen an und erklären sich damit einverstanden, in gutem Glauben zu handeln, um sicherzustellen, dass die hierin dargelegten Verfahren eingehalten werden. Sie und der Sponsor erklären ferner, dass die Anwendung dieser Bestimmungen zur Massenschlichtung vernünftigerweise darauf ausgelegt ist, eine effiziente und faire Entscheidungsfindung in solchen Fällen zu gewährleisten. Falls ein Teil dieser Bestimmung zur Massenschlichtung als ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig angesehen wird oder anderweitig mit den NAM-Regeln in Konflikt steht, bleibt der Rest dieser Bestimmung zur Massenschlichtung in Kraft und wird gemäß seinen Bedingungen ausgelegt, als ob die ungültige, nicht durchsetzbare, rechtswidrige oder widersprüchliche Bestimmung nicht darin enthalten wäre, es sei denn, das Fehlen einer solchen Bestimmung würde dazu führen, dass diese Bestimmung zur Massenschlichtung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. Falls das gestufte Verfahren dieser Bestimmung zur Massenschlichtung als ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig angesehen wird oder anderweitig mit den NAM-Regeln in Konflikt steht, unterliegen die verbleibenden Ansprüche der von Ihnen oder dem Sponsor gewählten Option Eins oder Option Zwei oben. Falls die Bestimmungen zur Massenschlichtung auf Ihren Anspruch anwendbar sind und ein zuständiges Gericht feststellt, dass die Bestimmungen zur Massenschlichtung in Bezug auf Ihren Anspruch nicht durchsetzbar sind, wird Ihr Anspruch auf individueller (nicht auf Sammel- oder konsolidierter) Basis vor einem zuständigen Gericht verhandelt. 

Im Falle der Ausübung eines Widerspruchs gegen oder einer Ausnahme von der verbindlichen Schlichtung gemäß dem Vorstehenden werden alle derartigen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vor den zuständigen staatlichen oder Bundesgerichten des Orange County, Kalifornien, ausgetragen. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Einreden der fehlenden persönlichen Gerichtsbarkeit und des forum non conveniens (d. h. eines ungeeigneten Gerichtsstands) in Bezug auf den Gerichtsstand und die Zuständigkeit der staatlichen und Bundesgerichte des Orange County, Kalifornien, zu verzichten. Sie stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand dieser Gerichte zu. 

Sie erklären sich damit einverstanden, alle Ansprüche innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehen des Anspruchs geltend zu machen, sofern nicht nach geltendem Recht eine längere Frist erforderlich ist. 

Dieser Abschnitt dieser offiziellen Regeln gilt über die Beendigung der Beziehung zwischen Ihnen und dem Sponsor hinaus fort. 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Einwohner des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, Österreichs, Dänemarks, Irlands, Finnlands, Schwedens, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens: 
  1. Zuständigkeit und anwendbares Recht 

Sofern nicht verboten, werden alle Fragen und Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Rechte und Pflichten des Empfängers oder von ASICS im Zusammenhang mit der Aktion durch das Recht der Niederlande geregelt und gemäß diesem ausgelegt. Darüber hinaus unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aktion (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Amsterdam.